Pressemitteilung

Weniger Salz in die Werra: Vergleich zwischen dem BUND Hessen und K+S

19. Oktober 2023 | Werraversalzung, Flüsse & Gewässer

Der BUND Hessen hat sich in einem Vergleich mit K+S darauf geeinigt, ein Eilverfahren zurückzuziehen. Dafür verpflichtet sich K+S, strengere Vorgaben bei der Salzeinleitung einzuhalten.

Werra in Hessen vor einer Kali-Halde. (Foto: BUND Osthessen)

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und das Unternehmen K+S haben einen Vergleich geschlossen, der zu strengeren Vorgaben für die Salzeinleitung in die Werra führt. Beendet wird damit das vom BUND Hessen am 03.06.2022 angestrengte Eilverfahren gegen die Salzeinleitung.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen freut sich: „Auch wenn noch ein weiter Weg vor uns liegt, sind wir unserem Ziel des ‚guten ökologischen Zustandes‘ in der Weser und einer spürbaren Verbesserung in der Werra wieder ein Stück nähergekommen.“

Der BUND Hessen führt ein Klageverfahren gegen die Salzabwassereinleitung und hatte ein Eilverfahren angestrengt, um im Hinblick auf die zu erwartende lange Verfahrensdauer eine kurzfristige Verbesserung zu erreichen. Beendet wird durch den Vergleich dieses Eilverfahren.

In dem Vergleich verpflichtet sich K+S, mit seinen Salzeinleitungen die Zielwerte des Bewirtschaftungsplans Salz nur noch an maximal 18 Tagen im Jahr zu überschreiten. Außerdem verpflichtet sich K+S, an der Probenahmestelle „Eingang Wintershall“ den Zielwert für die Chloridkonzentration von 600 mg/l als 24-Stunden-Mittelwert als 75-Perzentil, also an mindestens 275 Tagen im Jahr, einzuhalten. Die Konzentration von Kalium und Magnesium sinkt an diesen Tagen entsprechend der Begrenzung der Chloridkonzentration auf < 85 mg/l Magnesium und < 55 mg/l Kalium. Die Reduktion tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

Gegenüber dem vom BUND beklagten Bescheid des RP Kassel bekommen nun erstmals die Zielwerte der Bewirtschaftungsplanung unmittelbare Verbindlichkeit. Außerdem wurden anspruchsvollere Zielwerte als in der Bewirtschaftungsplanung festgelegt. Im beklagten Bescheid waren nur Grenzwerte festgesetzt, die höher als die Zielwerte lagen (s. Tabelle 1).

Auch für einen kleinen, aber ökologisch wichtigen Teil der Werra zwischen Philippsthal und Heringen konnte eine wesentliche Reduzierung der Salzbelastung vereinbart werden (s. Tabelle 2).


Anhang:

Tabelle 1: Zulässige Salzkonzentrationen am Pegel Gerstungen in dem beklagten Bescheid des RP Kassel vom 23.12.2022, der Bewirtschaftungsplanung Salz 2021- 2027 und dem aktuellen Vergleich von K+S und BUND Hessen

Tabelle 2: Zulässige Chlorid-Konzentrationen am Pegel Eingang Wintershall in dem beklagten Bescheid des RP Kassel vom 23.12.2022, der Bewirtschaftungsplanung Salz 2021-2027 und dem aktuellen Vergleich von K+S und BUND Hessen

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