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Pressemitteilung

Urteile zu Lasten des Bannwaldes – Verwaltungsgerichtshof lässt Revision zu

18. Februar 2021 | Bannwälder erhalten, Wälder

Der VGH Kassel hat beide Berufungsklagen des BUND Hessen gegen die Südosterweiterung des Langener Waldsees am 18.2.21 abgewiesen. Doch die Revision wurde zugelassen, was zeigt, dass die Rechtsposition des BUND gut begründet ist.

Langener Waldsee (Foto: Klaus Möbel)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 18.02.2021
 

Wie der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) am Morgen des 18. Februar 2021 von der Geschäftsstelle des Verwaltungsgerichtshofes in Kassel (VGH Kassel) erfahren hat, wurden beide Berufungsklagen des Umweltverbandes gegen die Südosterweiterung des Langener Waldsees abgewiesen. Zugleich hat der VGH Kassel aber in beiden Fällen die Revision zugelassen. „Die Zulassung der Revisionen zeigt, dass unsere Rechtsposition gut begründet ist und sich in der nächsten Instanz durchsetzen kann. Es tut deshalb weh, dass der VGH sich trotzdem zu Lasten des Bannwaldes im Ballungsraum entschieden hat“, sagt Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hessen in einer ersten Reaktion. 

Die Zulassung der Revisionen beim Bundesverwaltungsgericht zeigt, dass die Entscheidung des VGH auch zu Gunsten des Bannwaldes hätte ausfallen können, denn die Revision darf nur in einem engen Rechtsrahmen zugelassen werden. Voraussetzung ist nach § 132 Verwaltungsgerichtsordnung, dass 

  1. „die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat, 
  2. das Urteil von einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes oder des Bundesverfassungsgerichts abweicht und auf dieser Abweichung beruht oder
  3. ein Verfahrensmangel geltend gemacht wird und vorliegt, auf dem die Entscheidung beruhen kann.“

Welche der möglichen Gründe für die Zulassung der Revision ausschlaggebend waren, ist dem BUND Hessen nicht bekannt. Der Verband wird vor weiteren Entscheidungen die Urteilsbegründungen abwarten und auswerten. 

Die Berufungsklagen des BUND richteten sich gegen die Urteile des Verwaltungsgerichts Darmstadt zur Klage des BUND gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Auskiesung und zur Klage gegen den Hauptbetriebsplan, mit dem die eigentlichen Rodungen und der Abbau genehmigt werden.

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
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