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Pressemitteilung

Land Hessen muss endlich den Wald retten – BUND scheitert mit seiner Klage zur Grundwasserentnahme

17. April 2024 | Hessisches Ried Wälder

Der Umweltverband bedauert die Entscheidung des Gerichts zur Grundwasserbeförderung, dennoch entbindet das Urteil die Landesregierung nicht von der Pflicht, die Wälder im Hessischen Ried zu retten.

Geschädigte Bäume im Hessischen Ried. Geschädigte Bäume im Hessischen Ried.  (Foto: Henner Gonnermann)

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Kassel (VGH Kassel) vom 16.04.2024 zur Klage des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) geht der Konflikt um die Rettung der Wälder im Hessischen Ried in die nächste Runde. Der Umweltverband bedauert die Entscheidung des Gerichts zur Grundwasserbeförderung, dennoch entbindet das Urteil die Landesregierung nicht von der Pflicht, die Wälder im Hessischen Ried zu retten. „Umweltminister Ingmar Jung muss nun endlich die Rechtsvorgaben erfüllen und die nötigen Erhaltungsmaßnahmen für die vom Land Hessen ausgewiesenen Schutzgebiete festlegen“, fordert Jörg Nitsch, der Vorsitzende des BUND Hessen. Ohne die Wiederherstellung des Grundwasseranschlusses werden die Wälder weiter absterben. Die im Koalitionsvertrag von CDU und SPD vereinbarten waldbaulichen Maßnahmen sind in den zurückliegenden Jahren hingegen bereits gescheitert. Die neu gepflanzten Laubbäume, insbesondere die gepflanzten Stieleichen sind, wie vom BUND vorhergesagt, vertrocknet. 

Die zentrale Erhaltungsmaßnahme für die Wälder besteht in der Wiederherstellung der Wasserversorgung der Bäume aus dem Grundwasser. Ohne diesen Grundwasseranschluss können viele Wälder im schon immer niederschlagsarmen, aber sehr warmen Hessischen Ried nicht überleben. Auf rund 10.000 Hektar Waldfläche wurde dieser überlebensnotwendige Grundwasseranschluss aber seit den 1960er Jahren durch Grundwasserabsenkungen um mehrere Meter gekappt. 

Bereits 2015 hatte der Runde Tisch Grundwassersanierung Hessisches Ried eine einstimmige Empfehlung zur Rettung des Waldes abgegeben. Anlass für die Einberufung des Runden Tisches war die im Jahr 2011 im Auftrag des Landes Hessens fertiggestellte „Machbarkeitsstudie“. Mit der Machbarkeitsstudie wurde aufgezeigt, dass die Aufspiegelung des Grundwassers zur Rettung der Wälder bei gleichzeitigem Bau eventuell nötiger Schutzbrunnen gegen die Vernässung von Kellern möglich ist. Der Runde Tisch hatte diesem Konzept zugestimmt. 

Mit der Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2011 liegt die technische Lösung und mit der Empfehlung des Runden Tisches aus dem Jahr 2015 der gesellschaftliche Auftrag zur Rettung der Wälder vor. Neun Jahre nach der Empfehlung des Runden Tisches muss nun endlich die Umsetzung erfolgen. 

Die Entscheidung zur Waldrettung drängt sich aktuell auch auf, weil die verschiedenen Wasserversorger im Rhein-Main-Gebiet endlich ihre Studie zur Erweiterung der Rheinwasser-Aufbereitungsanlage in Biebesheim fertiggestellt und Umweltminister Ingmar Jung im Januar übergeben haben. Bestandteil der Studie ist auch die Kalkulation des Wasserbedarfs zur Rettung der Wälder. 

Die Rettung der geschützten Wälder und Arten ist zudem eine Rechtspflicht des Landes. Hessen darf nicht tatenlos zusehen, wie die Natur in den vom ihm ausgewiesenen Schutzgebieten zu Grunde geht. Die Rechtspflicht zur Umsetzung der Erhaltungsmaßnahmen für die Schutzgebiete ergibt sich aus dem europäischen Naturschutzrecht. Nach Art. 4 der FFH-Richtlinie müssen die Nationalstaaten für ihre Natura 2000 Gebiete Erhaltungsmaßnahmen festsetzen. Die hierfür vorgesehene Frist ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 25.01.2014 abgelaufen (Urteil vom 21.09.2023, Az. C-116-/22). Für das etwa 1.500 Hektar große FFH- und Vogelschutzgebiet Jägersburger-Gernsheimer Wald fehlt es aber auch heute, zehn Jahre nach dem Ende der verbindlichen Frist, an der Festlegung der nötigen Erhaltungsmaßnahmen. Auch die Feststellung des Verwaltungsgerichts Darmstadt in seinem Urteil vom 22.08.2019 (6 K 1357/13.DA), dass das Land die Pflicht zur Festlegung von Erhaltungsmaßnahmen habe, mit denen der günstige Erhaltungszustand der geschützten Lebensräume und Arten wiederhergestellt werden kann, hat an der rechtswidrigen Untätigkeit des Umweltministeriums bis heute nichts geändert. 

Gescheitert ist der BUND vorerst mit seiner Auffassung, dass die Genehmigungen zur Trinkwassergewinnung nur unter Gewährleistung der Schutzbestimmungen der vom Land ausgewiesenen FFH- und Vogelschutzgebiete erfolgen müssen. Die Bewertung des Urteils kann erst nach Vorlage der schriftlichen Begründung erfolgen.

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main 

 

 

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