Nährstoffe, Pestizide und Arzneimittelrückstände belasten viele hessische Fließgewässer.
(Foto: Cordula Nentwig)
Für einen wirksamen Gewässerschutz braucht Hessen politische Entscheidungen auf Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse. Der aktuelle Bericht „Chemische Beschaffenheit der Fließgewässer in Hessen“ des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) leistet dazu einen wichtigen Beitrag. Er benennt klar: Nährstoffe, Pestizide und Arzneimittelrückstände belasten viele hessische Fließgewässer.
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) fordert die Landesregierung auf, aus diesen Erkenntnissen schnell wirksame Maßnahmen abzuleiten. Dazu gehören verbindliche Reduktionsziele für Nährstoffe und Spurenstoffe, eine konsequente Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, eine klare Strategie zur Klimaanpassung der Gewässer sowie strengere Regeln für die Landwirtschaft. Vor allem aber muss das Land den Ausbau der vierten Reinigungsstufe deutlich beschleunigen.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Gerade erleben wir, wie groß die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere auch auf unsere Gewässer sind. Hitzeperioden, Niedrigwasser und Extremwetter verschärfen die chemische Belastung weiter. Die Folge: Schadstoffkonzentrationen steigen, während die Selbstreinigungskraft sinkt. Die gegenwärtige Lage macht sehr deutlich, wie wichtig es ist, jetzt endlich zu handeln.“
Der BUND Hessen sieht den Bericht des HLNUG als wichtige fachliche Grundlage, doch stellt er einen unzureichenden Zusammenhang zwischen Klimawandel und Gewässerqualität her. Zudem bleiben die daraus abzuleitenden politischen Konsequenzen zu vorsichtig. Es fehlen Vorschläge für klare Zielpfade, verbindliche Zeiträume und konkrete Maßnahmen. Die Landwirtschaft wird zwar als Belastungsquelle erwähnt, notwendige Schritte wie verpflichtende Gewässerrandstreifen, eine Reduktion der Tierdichte in besonders belasteten Regionen oder Pestizidverbote in Gewässernähe werden aber nicht benannt. Auch die Problematik von Arzneimittelrückständen wie Diclofenac wird klar beschrieben, doch fehlen Empfehlungen zum flächendeckenden Ausbau der vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen oder zur Einführung einer Spurenstoffabgabe.
Besonders kritisch sieht der BUND Hessen den Umgang mit der EU-Kommunalabwasserrichtlinie (EU-UWWTD-Reform 2024/2025). Zwar verpflichtet diese die Mitgliedstaaten erstmals verbindlich zum Ausbau einer weitergehenden Abwasserreinigung zur Entfernung von Mikroschadstoffen. Doch sieht die Richtlinie dafür extrem lange Übergangsfristen vor. So muss beispielsweise die vierte Reinigungsstufe vielerorts erst zwischen 2035 und 2045 umgesetzt werden. Um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie (2027) zu erfüllen, reichen diese Umsetzungsfristen jedoch nicht aus.
Kontakt für Rückfragen:
- Andreas Gräfe, Sprecher Landesarbeitskreis Wasser des BUND Hessen, E-Mail: andrgraefe(at)gmx.de
Weitere Informationen:
- BUND Hessen: Hintergrundpapier zur vierten Reinigungsstufe: www.bund-hessen.de/reinigungsstufe
- HLNUG-Bericht zur Chemische Beschaffenheit der Fließgewässer in Hessen: https://www.hlnug.de/publikationen
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