Diverse Studien zeigen, dass die Landwirtschaft für den Großteil der Nitrateinträge in das Grundwasser verantwortlich ist.
(Foto: Lynn Anders / BUND Hessen)
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) warnt vor einer zunehmenden Belastung des hessischen Grundwassers mit Nitrat. Zudem kritisiert er, dass die Landesregierung eine Politik verfolgt, die Überdüngung toleriert und Maßnahmen zum Gewässerschutz abschwächt. Insbesondere beanstandet er die Anordnung des Landwirtschaftsministers Ingmar Jung vom Januar 2026, wonach die verschärften Düngevorgaben in den nitratbelasteten „Roten Gebieten“ nicht mehr kontrolliert und bereits festgestellte Verstöße bei der Auszahlung von EU-Fördergeldern unberücksichtigt bleiben sollen. Der BUND Hessen wertet letzteres als Verstoß gegen europäisches Subventionsrecht.
Keine Verbesserung beim Grundwasserzustand
In der Europäischen Union gilt seit dem Erlass der Nitratrichtlinie 1991 ein Grenzwert für Nitrat im Grundwasser von 50 Milligramm je Liter. Nach der Wasserrahmenrichtlinie von 2000 sollten u.a. die Grundwasserkörper allgemein bis 2015 und in Ausnahmefällen bis 2027 in einen chemisch guten Zustand gebracht sein. Eine Verbesserung der Lage in Hessen ist nicht erkennbar. 2004 galten 26 von damals 128 Grundwasserkörpern als chemisch belastet, davon 17 wegen zu hoher Nitratwerte. Im Jahr 2020 waren 29 von inzwischen neudefinierten 127 Grundwasserkörpern in schlechtem chemischem Zustand, davon 20 aufgrund überhöhter Nitratbelastung. Es ist zu befürchten, dass der Zustand weiterer Grundwasserkörper demnächst wegen Überschreitung des Nitrat-Grenzwerts als schlecht gewertet werden muss. Der BUND Hessen fordert eine Offenlegung dieser von der Landesregierung unter Verschluss gehaltenen Zahlen.
Falsches Signal an Landwirte
Der BUND Hessen kritisiert, dass unter diesen Bedingungen die Entscheidung des hessischen Landwirtschaftsministers, die behördlichen Kontrollen auszusetzen und auf Sanktionen für Verstöße gegen Düngeregeln zu verzichten, ein völlig falsches Signal an die Landwirte aussendet und EU-Recht verletzt. Die von der Regierung gegebene Begründung dafür – der Verweis auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2025, das bayerische Ausführungsvorschriften wegen einer unzureichenden bundesrechtlichen Ermächtigungsgrundlage aufhob – ist nicht stichhaltig, weil das Gericht die verschärften Düngeregeln inhaltlich für gerechtfertigt hielt und nur die Form einzelner Regelungen (Verwaltungsvorschrift statt der nötigen Verordnung) beanstandete.
Gefahr eines EU-Vertragsverletzungsverfahrens wächst
Der BUND Hessen ist der Ansicht, dass die gesetzlich verankerte Kontrollbefugnis der Behörden durch das Urteil überhaupt nicht berührt wird und die Auszahlung von Fördergeldern trotz Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften eine klare Verletzung von europäischem Subventionsrecht darstellt. Planungssicherheit für die Landwirtschaft wird damit keinesfalls erreicht; ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission ist nur eine Frage der Zeit. Notwendig ist vielmehr ein Aktionsprogramm des Landes gegen Nitratverschmutzung, das effektive Maßnahmen zum Grund- und Trinkwasserschutz mit Hilfen für Landwirte verbindet. Dieses Aktionsprogramm sollte unter Beteiligung aller betroffenen Gruppen einschließlich Wasserversorgern und Umweltverbänden erarbeitet werden.
Hintergrund:
- Die Verwendung von nitrathaltigem Brunnenwasser oder Gemüse für Babynahrung kann zur sog. Säuglingszyanose führen und ist ohne Behandlung lebensgefährlich. Siehe FAQs zu Nitrat im Grund- und Trinkwasser des Umweltbundesamts.
- Auch bei Erwachsenen kann die Bildung von Nitrosaminen im Magen krebserzeugend wirken. Ihre Entstehung sollte daher so weit wie möglich – vor allem durch Einhaltung des Grenzwerts – vermieden werden. Siehe Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.
- Diverse Studien des Umweltbundesamts und des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) haben nachgewiesen, dass die Landwirtschaft für den Großteil der Nitrateinträge in das Grundwasser verantwortlich ist. Siehe: Bach u.a. (2020), zit. bei FAQs zu Nitrat im Grund- und Trinkwasser des Umweltbundesamts; Rückert, Nitratkonzentrationen im Grundwasser in Hessen.
- Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Deutschland 2018 verurteilt wegen unzureichender Maßnahmen gegen Nitratbelastung; siehe etwa Beitrag bei Beck-aktuell. Ein neuerliches Vertragsverletzungsverfahren wurde von der EU-Kommission 2023 nur deshalb eingestellt, weil verschärfte Düngeregeln für die „Roten Gebiete“ erlassen worden waren.
- Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat im Oktober 2025 verschiedene Urteile zur Nitratbelastung gefällt: Im Urteil vom 8.10.2025 – 10 C 1.25 – wurde die Bundesrepublik verpflichtet, ein nationales Aktionsprogramm zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen zu erstellen. In mehreren Urteilen vom 24.10.2025 – 10 CN 1.25u.a. – erklärte das Gericht die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung für unwirksam, weil der Bund die nötigen Grundlagen zum Teil nicht in der Verordnung selbst, sondern in einer Verwaltungsvorschrift geregelt hatte (siehe Pressemitteilung).
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