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Pressemitteilung

Luftreinhaltung in Frankfurt am Main: BUND begrüßt Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden zu Dieselfahrverboten

06. September 2018 | Mobilität, Umweltgifte, Luftreinhaltung

„Fahrverbote für dreckige Diesel-Fahrzeuge sind derzeit die einzige Möglichkeit, die Belastung für die Bevölkerung schnellstmöglich zu senken.”

Saubere Luft durch Fahrverbote in Frankfurt (Grafik: Niko Martin) Saubere Luft durch Fahrverbote in Frankfurt (Grafik: Niko Martin)

Frankfurt am Main, 06.09.2018. – Der hessische Landesverband des BUND begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden zu Dieselfahrverboten in Frankfurt am Main.

Professor Lutz Katzschner, Klima- und Luftexperte des BUND: „Fahrverbote für dreckige Diesel-Fahrzeuge sind derzeit die einzige Möglichkeit, die Belastung für die Bevölkerung schnellstmöglich zu senken. Jeder Tag, der durch die Untätigkeit von Politik und Behörden weiter verloren geht, schädigt die Gesundheit tausender Menschen. Diese Form der Körperverletzung muss ein Ende haben.”

Der BUND kritisiert den anhaltenden Widerstand der Bundesregierung, Hardware-Nachrüstungen für betroffene Diesel-Fahrzeuge auf Kosten der Verursacher, also den Herstellern, anzuordnen. Die umweltpolitische Schonzeit für die Autokonzerne zu Lasten der Menschen müsse endlich vorbei sein.

Lutz Katzschner: „Alle wichtigen und notwendigen Maßnahmen, die der Luftreinhalteplan zur Verbesserung der Luftqualität in Frankfurt vorsieht, werden den Schutz der Gesundheit der Menschen nicht erreichen können, solange Diesel-PKW die gesetzlichen Grenzwerte für Stickoxid-Emissionen nicht einhalten. Sogar einige moderne Diesel-Fahrzeuge der Schadstoffklasse Euro 6 überschreiten den zulässigen NOx-Emissionsgrenzwert 80 mg/Km zum Teil um das Vielfache, wie Messungen gezeigt haben.”

Der BUND begrüßt, dass die schwarz-grüne Landesregierung in Hessen sich eindeutig für die Hardware-Nachrüstung von dreckigen Dieselfahrzeugen auf Kosten der Hersteller und für die bundesweite Einführung einer blauen Plakette ausgesprochen hat, da ansonsten eine zielgerichtete Überwachung der Fahrverbote nicht möglich ist.  

Gleichwohl sieht der BUND nun das Land Hessen und die Stadt Frankfurt in der Pflicht, das Gerichtsurteil entsprechend umzusetzen und Fahrverbote für die Innenstadt festzuschreiben, da für das Verwaltungsgericht ein Fahrverbot „notwendig (sei), weil alle übrigen vom Land in Betracht gezogenen Maßnahmen nicht zu einer wirksamen Reduzierung der Stickstoffdioxid-Emissionen in angemessener Zeit führen”.
 

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