BUND Landesverband
Hessen e.V.
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband
Hessen e.V.

Pressemitteilung

Salzabwasserentsorgung weiter unsicher: BUND bleibt nach Entscheidung der „Flussgebietsgemeinschaft Weser” skeptisch

15. August 2019 | Werraversalzung

„Unser Widerstand hat sich gelohnt. Bau und Betrieb der Oberweser-Pipeline wären ökologisch nicht vertretbar gewesen.”

Stop K+S (Grafik: Niko Martin) Stop K+S (Grafik: Niko Martin)  (Grafik: Niko Martin)

Gemeinsame Pressemitteilung der BUND Landesverbände
Hessen, Niedersachsen und Thüringen

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht in der heutigen Entscheidung der „Flussgebietsgemeinschaft Weser“ (FGG Weser) noch keine generelle Lösung der Entsorgungsprobleme des Unternehmens K+S. Der Verband begrüßt, dass die in der FGG Weser zusammengeschlossenen Umweltminister*innen die Forderung von K+S nach einer Aufweichung der Grenzwerte nicht nachkommen wollen und der Oberweser-Pipeline eine Absage erteilt haben. Zugleich erneuert er seine Forderung, die Abfälle aus dem Kalibergbau als Feststoffe in die Bergwerke zurückzubringen. Werra und Weser dürfen nicht für Jahrhunderte durch salzhaltige Abwässer belastet bleiben.

Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Auch nach der heutigen Entscheidung gibt es keine umweltverträgliche Entsorgung der salzhaltigen Abwässer und das Haldenwachstum soll unverändert weitergehen.“

Ron Hoffmann, Vorsitzender des BUND Thüringen: „Für uns ist noch nicht erkennbar, wie das Risikomanagement für die Einstapelung der salzhaltigen Betriebsabwässer konzipiert wird, um die Bergsicherheit zu gewährleisten.“ Die lange Diskussionszeit über die Alternativlösungen „Werra-Pipeline oder Einstapelung in aufgegebene Kalibergwerke“ und die heutige Pressemitteilung von Thüringens Umweltministerin Anja Siegesmund zeigen, wie schwierig die Entscheidung zur Einstapelung ist.

Heiner Baumgarten, Vorsitzender des BUND Niedersachsen: „Unser Widerstand hat sich gelohnt. Bau und Betrieb der Oberweser-Pipeline wären ökologisch nicht vertretbar gewesen. Die heutige Ablehnung der Oberweser-Pipeline ist ein Signal der Hoffnung für die Weser.“
 

Hintergrund

Die „Flussgebietsgemeinschaft Weser“ (FGG Weser) ist ein Zusammenschluss der Bundesländer im Einzugsgebiet der Weser. Zu ihr gehören Bremen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Thüringen und Bayern. Aufgabe der FGG Weser ist die Koordination aller wasserwirtschaftlichen Fragestellungen in der Flussgebietseinheit Weser und insbesondere die Erstellung des von der EU-Wasserrahmenrichtlinie geforderten Bewirtschaftungsplans.

Im Bewirtschaftungsplan 2015 bis 2021 wird die Oberweser-Pipeline als eine mögliche Alternative zur Einstapelung salzhaltiger Abwässer in ehemalige Kaligruben genannt. Die Entscheidung über die Oberweser-Pipeline sollte laut Plan bereits im November 2018 fallen, wurde aber auf den 15.08.2019 verschoben, weil die sicherheitstechnischen Fragen einer Einstapelung damals noch nicht beurteilt werden konnten.

Die Oberweser-Pipeline, die im Bewirtschaftungsplan als „Werra-Bypass“ bezeichnet wird, hätte über eine Länge von 135 Kilometern vom Werk Werra im Kreis Hersfeld-Rotenburg bis in die Nordspitze des Kreises Kassel geführt und dort an der Oberweser geendet. Das Vorhaben wurde außer dem BUND auch von verschiedene Bürgerinitiativen sowie Kommunen, Landkreisen und dem Land Niedersachsen strickt abgelehnt. K+S hatte immer wieder betont, dass man auf die Pipeline schon auf Grund der hohen Baukosten gern verzichten würde.

Die als Alternative schon im Bewirtschaftungsplan diskutierte Einstapelung ist nur genehmigungsfähig, wenn die sog. Bergsicherheit der stillgelegten Bergwerke gewährleistet bleibt. K+S beschreibt die Problematik mit den Worten: „Werden die Sicherheitspfeiler angegriffen und könnte es oberirdisch Setzungen geben?“ (Thüringer Allgemeine Zeitung vom 13.08.2019). Die Folge wären sog. „Gebirgsschläge“, die im ungünstigen Fall auch die Sicherheit der Sondermülldeponie Herfa-Neurode beeinträchtigen könnten. Wegen der nie ausschließbaren Risiken, kann eine Genehmigung zur Einstapelung nur erfolgen, wenn ein Risikomanagement vorgesehen wird, bei dem auf nicht vorhergesehene Eingriffe mit ausreichenden Schutzmaßnahmen reagiert werden kann.
 

Weitere Informationen

Presseabteilung BUND Hessen

Lynn Anders
Tel. 069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
D-60599 Frankfurt am Main

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb