Der BUND sieht sich durch den aktuellen Beschluss des Kasseler Verwaltungsgerichts in seinen Bedenken gegen die vom Regierungspräsidium Kassel genehmigte Salzeinleitung in die Werra durch die Pipeline von der Salzhalde bei Neuhof (Krs. Fulda) bestätigt. BUND-Vorstandsmitglied Rudolf Schäfer: „Die Salzeinleitung in die Werra muss so schnell wie möglich aufhören!”
Der BUND hatte das Regierungspräsidium Kassel bereits im Dezember 2011 auf einen möglichen Rechtsverstöße durch Mängel in den Verträglichkeitsprüfungen für die FFH-Gebiete „Werra bei Philippsthal bis Herleshausen” und „Werra bis Treffurt mit Zuflüssen” hingewiesen (BUND Pressemitteilung vom 07.12.2011). Gefährdet werden durch die Salzeinleitung geschützte Fischbestände.
Das Verwaltungsgericht Kassel hatte gestern mitgeteilt, dass es die Einleitungserlaubnis vorläufig unterbunden habe. „Nach Auffassung der Kammer verstößt die Erlaubnis der Salzabwassereinleitung gegen naturschutzrechtliche Vorschriften”, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts.
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Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer BUND Hessen, Tel. 0170 2277238 - Bild herunterladen (Foto: BUND Osthessen)
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