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Langener Waldsee: Bannwaldschutz hat Vorrang! BUND setzt Rechtsstreit zur Rettung des Bannwaldes fort

02. August 2021 | Bannwälder erhalten, Wälder

Der BUND Hessen führt den Rechtsstreit gegen den Sand- und Kiesabbau am Langener Waldsee fort und legt Revision beim Bundesverwaltungsgericht ein.

Angesichts des Klimawandels gewinnen Bannwälder zunehmend an Bedeutung. (Foto: Niko Martin)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 02. August 2021

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) setzt seinen Kampf zur Erhaltung des Bannwaldes am Langener Waldsee fort. Guido Carl, stellv. Vorsitzender des BUND Hessen: „Der dauerhafte Erhalt des Bannwaldes hat für uns Vorrang vor den kurzfristigen wirtschaftlichen Interessen, für die der Kiesabbau steht. Durch den Klimawandel nimmt die Bedeutung des Bannwaldes als Ausgleichsfläche für die bebauten Bereiche sogar noch deutlich zu.“ 

Der BUND hat deshalb das Bundesverwaltungsgericht als nächste und letzte Gerichtsinstanz angerufen. Der Verband ist optimistisch, dass er den Rechtsstreit dort zugunsten des Bannwaldes entscheiden wird. Den Weg zum Bundesverwaltungsgericht hatte die Vorinstanz, der Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH Kassel), geöffnet, denn er hatte die so genannte Revision zugelassen. Guido Carl: „Der Weg durch die Instanzen ist mühsam, beschwerlich und teuer, doch wir sehen ausgesprochen gute Ansatzpunkte für eine erfolgreiche Revision gegen die Entscheidungen des VGH Kassel und der Bannwald ist uns die Mühen wert.“

Ausdrücklich lobt der BUND die kürzlich bekannt gewordene Gesetzesinitiative der schwarz-grünen Landesregierung, mit der der Bannwald vor weiteren Rodungen für den Kiesabbau geschützt werden soll. „Eine Auseinandersetzung wie um den Bannwald am Langener Waldsee wird nach der Novellierung des Hessischen Waldgesetzes nicht mehr nötig sein“, hofft Carl. 

Hintergrund

„Bannwald“ kann in Hessen nach §13 Abs. 2 Hessisches Waldgesetz ausgewiesen werden, soweit ein Wald „aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung in seiner Flächensubstanz im Hinblick auf seine Schutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion in besonderem Maße schützenswert ist.“

Der Rechtsstreit begann 2013, nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt den Kiesabbau auf einer Fläche von über 67 Hektar Bannwald zugelassen hatte. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hatte die Klage des BUND Hessen am 22.12.2015 abgewiesen, aber die Berufung gegen das Urteil bei der nächsthöheren Instanz, dem Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH Kassel), zugelassen. Der VGH Kassel entschied den Fall erst nach der ungewöhnlich langen Zeitspanne von sechs Jahren am 17.02.2021. Er ließ die Revision gem. § 132 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zu, 

  • da die hier maßgeblichen rechtlichen Fragen der Klagebefugnis eines Umweltverbandes gegen einen bergrechtlichen Hauptbetriebsplan sowie das Verhältnis zwischen Rahmenbetriebsplan und Hauptbetriebsplan höchstrichterlich noch nicht oder nicht vollständig geklärt sind und 
  • da die hier maßgeblichen rechtlichen Fragen des Verhältnisses der artenschutzrechtlichen Prüfung in einem bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan zu deren Umsetzung durch Haupt- und Sonderbetriebspläne höchstrichterlich noch nicht geklärt sind.

 

Weitere Informationen:

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main 

 

 

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