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Pressemitteilung

BUND-Kommentar zur neuen Jagdverordnung

31. Oktober 2022 | Landwirtschaft, Biologische Vielfalt

Die neue Hessische Jagdverordnung sieht keine ganzjährige Schonzeit für Rebhuhn und Feldhase vor. Türkentabe und Möwen sind jedoch ausgenommen.

Rebhuhn mit Nachwuchs auf einer Wiese Rebhuhn mit Nachwuchs auf einer Wiese.  (Foto: Herwig Winter)

Frankfurt am Main, BUND-Kommentar vom 31.10.2022
 

Thomas Norgall, Naturschutzreferent und stellv. Geschäftsführer des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in Hessen, kommentiert die neue Hessische Jagdverordnung:

„Im politischen Streit um die Bejagung von Feldhase und Rebhuhn hat der Landesjagdverband sich durchgesetzt, denn beide Arten werden keine ganzjährige Schonzeit erhalten. Hingegen haben die Türkentaube sowie die fünf in Hessen vorkommenden Möwenarten eine ganzjährige Schonzeit erhalten, was wir begrüßen. 

Die Bestandsentwicklungen von Feldhase und Rebhuhn werden auch weiterhin maßgeblich durch die Intensität der Landnutzung (Agrarpolitik, Flächenverbrauch, Freizeitnutzung - frei laufende Hunde) bestimmt. Für den BUND Hessen bleibt ein Widerspruch, wenn das Land Hessen Feldhasen und Rebhühner einerseits mit Artenschutzmaßnahmen fördert, dann aber im Herbst der Erfolg der Maßnahmen zumindest teilweise durch Bejagung abgeschöpft werden kann.“

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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