Brut- & Setzzeit – Rücksicht auf Wildtiere nehmen

19. Februar 2024 | Biologische Vielfalt, Naturschutz

Wildtiere sollten während der Brut- und Setzzeit von März bis September nicht gestört werden. Deshalb: Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestört.

Rotkehlchen bevorzugen Sträucher zum Brüten Rotkehlchen bevorzugen Sträucher zum Brüten.  (Foto: Herwig Winter)

Wildtiere sollten während der Brut- und Setzzeit von März bis September nicht gestört werden. Dafür gibt es drei grundlegende Tipps:

  1. Hunde an die Leine nehmen,
  2. auf den Wegen bleiben und
  3. auf den Heckenschnitt verzichten.

Mit dem Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an! Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren sie besonders empfindlich auf Störungen.

Wir Menschen können ohne großen Aufwand Rücksicht nehmen: Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine Menge Stress. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.

In Hessen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Sie kann aber individuell von Kommunen während der Brut- und Setzzeit festgesetzt werden. Da bei Missachtung hohe Bußgelder drohen, lohnt es, sich als Hundebesitzer*in über die kommunalen Verordnungen zu informieren.

Jungtiere im Garten schützen

Auch bei der Gartenarbeit sollten Sie Rücksicht auf im Garten lebende Tiere nehmen. Vor allem in Hecken brütende Vögel und deren Jungtiere sind während der Brut- und Setzzeit bedroht. Schnitte an Hecken, Gebüschen und anderen Gehölzen sollten also außerhalb dieser Zeit stattfinden. Manche Schnitte sind laut Gesetz (§39 BNatschG) sogar zwischen dem 01. März - 30. September verboten: Darunter fällt Abschneiden, auf den Stock setzen oder Entfernen von Gebüschen, Gehölzen und Hecken. Es sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, damit die Jungtiere und Elterntiere bei der Aufzucht nicht durch (elektrische) Heckenscheren und grobe Eingriffe in ihren Brutbereich gestört werden. Der BUND empfiehlt schonende Heckenschnitte deshalb erst nach der Hauptbrutzeit ab August durchzuführen.
 

Weitere Informationen


Diese Tiere schützen wir in der Brut- und Setzzeit in Gärten, Wäldern, auf Wiesen und Feldern.

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