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Brut- & Setzzeit – Rücksicht auf Wildtiere nehmen

19. Februar 2024 | Biologische Vielfalt, Naturschutz

Wildtiere sollten während der Brut- und Setzzeit von März bis September nicht gestört werden. Deshalb: Hunde an die Leine nehmen und auf den Wegen bleiben – so werden die Jungtiere nicht gestört.

Rebhuhn mit Nachwuchs auf einer Wiese Rebhühner gehören zu den bodenbrütenden Vögeln.  (Foto: Herwig Winter)

Mit dem Beginn des Frühlings kündigt sich auch der Nachwuchs unserer heimischen Wildtiere an! Während der sogenannten Brut- und Setzzeit zwischen März und September reagieren sie besonders empfindlich auf Störungen. Wir Menschen können ohne großen Aufwand Rücksicht nehmen: Wer beim Spaziergang auf den befestigten Wegen bleibt und seinen Hund an die Leine nimmt, vermeidet es, junge Feldhasen, Rehkitze sowie bodenbrütende Vögel aufzuschrecken, und erspart ihnen eine Menge Stress. Die Tiere befinden sich insbesondere auf Feldern, Wiesen und Grünflächen, aber auch im Unterholz im Wald.

In Hessen gibt es keine allgemeine Leinenpflicht. Sie kann aber individuell von Kommunen während der Brut- und Setzzeit festgesetzt werden. Da bei Missachtung hohe Bußgelder drohen, lohnt es, sich als Hundebesitzer*in über die kommunalen Verordnungen zu informieren.

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