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K+S Aktionärsversammlung: Die Weichenstellung erfolgt in diesem Jahr – BUND fordert K+S zur Antragsänderung zur Salzeinleitung in Werra auf

11. Mai 2021 | Werraversalzung, Naturschutz

Für den Umweltfrieden: Der BUND Hessen fordert K+S anlässlich der Aktionärsversammlung am 12.05.2021 zur Änderung des Antrags zur Salzeinleitung in die Werra auf.

Jörg Nitsch, Landesvorsitzender BUND Hessen (Foto: Niko Martin) Jörg Nitsch, Landesvorsitzender BUND Hessen  (Foto: Niko Martin)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 11. Mai 2021

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) fordert K+S anlässlich der Aktionärsversammlung am 12.05.2021 zur Änderung des Antrags zur Salzeinleitung in die Werra auf. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Wenn K+S den Umweltfrieden will, dann muss das Unternehmen die Gesetze einhalten. Das Ziel des „guten ökologischen Zustandes“ muss bis Ende 2027 erreicht werden. Die europäische Wasserrahmen-Richtlinie ist hier eindeutig.“ Die Auseinandersetzung über die Salzeinleitungen in die Werra wird im Jahr 2021 einen vorläufigen Höhepunkt erreichen, weil noch in diesem Jahr wichtige Entscheidungen anstehen.

Die Weichenstellung erfolgt in diesem Jahr, denn die in der „Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zusammengeschlossenen Bundesländer müssen bis zum 22.12.2021 den „Bewirtschaftungsplan Salz“ fortschreiben und zum Jahresende muss die Hessische Umweltministerin Priska Hinz über eine Genehmigung zur Einleitung der Salzabwässer in die Werra entscheiden. Beide Entscheidungen müssen sicherstellen, dass die Salzeinträge in die Werra soweit reduziert werden, dass der von der EU-Wasserrahmen-Richtlinie vorgegebene „gute ökologische Zustand“ tatsächlich erreicht wird. 

K+S ist mit seinem im Jahr 2020 gestellten Antrag zur Salzeinleitung jedoch weiter auf Konfrontationskurs mit der Umwelt. Würde er zur Grundlage der Entscheidungen, dann dürfte die Salzeinleitung bis 2027 nahezu unverändert fortgesetzt werden und der im derzeit noch gültigen „Bewirtschaftungsplan Salz“ von 2016 enthaltene Kompromiss zwischen einem „weiter so“ und der vom BUND geforderten „Kaliproduktion ohne Salzeinleitung“ würde aufgekündigt. Der Antrag widerspricht darüber hinaus dem zwischen K+S und der Hessischen Umweltministerin Priska Hinz 2014 vereinbarten Vier-Phasen-Plan, in dem das Unternehmen eine deutliche Absenkung der Grenzwerte zur Einleitung nach 2021 zugesagt hatte.

Außerdem provoziert der Antrag einen unausweichlichen Verstoß gegen die EU-Wasserrahmen-Richtlinie, sodass die EU erneut ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anstrengen müsste. Der BUND erinnert daran, dass die EU-Kommission wegen der unhaltbaren Zustände bereits früher ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hatte. Im Jahr 2019 hatte sie dieses Verfahren mit Bezug auf die im „Bewirtschaftungsplan Salz“ zugesagten Verbesserungsmaßnahmen vorbehaltlich eingestellt, sofern die dort von Deutschland zugesagten schrittweisen Absenkungen der Grenzwerte eingehalten werden.

Die von der Staatsanwaltschaft Meiningen dokumentierte Praxis der zurückliegenden Jahrzehnte zur Verpressung von Salzabwasser aus der Kaligewinnung darf sich nicht fortsetzen. Die Staatsanwaltschaft war zu dem Ergebnis gekommen, dass die seit 1976 erteilten Genehmigungen durch das Zusammenwirken von Politik, Unternehmen, Gutachtern und Genehmigungsbehörden sämtlich rechtswidrig waren. Anders als im Nachgang zu den Berichten über dieses staatsanwaltschaftliche Ermittlungsergebnis behauptet, hat kein Gericht jemals ein Urteil über diese Praxis gefällt.

 

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Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
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