Verärgert reagiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die heute der Presse zu entnehmende Forderung des Vorstandsvorsitzenden von K+S, Dr. Burkhard Lohr, nach einer Aufweichung der rechtsverbindlich festgelegten Grenzwerte für die Salzeinleitung in die Werra. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen und stellvertretender Bundesvorsitzender des BUND wies die Forderung als „nicht akzeptabel“ zurück. Mit der Forderung nach Aufweichung der Grenzwerte konterkariere Lohr seine Ankündigung aus dem Herbst 2017, er wolle hinsichtlich der Entsorgung den „Umweltfrieden“ herstellen.
Der BUND fordert die Umweltminister der Bundesländer entlang von Weser und Werra auf, die Forderungen von K+S bei der morgigen Sitzung der Flussgebietsgemeinschaft Weser (FGG Weser) zurückzuweisen. Er erinnert daran, dass der geltende Bewirtschaftungsplan die Möglichkeit der Produktionsdrosselung vorsieht, wenn die Bewirtschaftungsziele nicht erreicht werden.
Der BUND sieht sich in seiner Befürchtung bestätigt, dass K+S weiterhin kein Konzept für eine umweltverträgliche Entsorgung seines Kalibergbaus habe. Er bewertet die aktuellen Äußerungen von K+S als Beleg dafür, dass die EU ihr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der unhaltbaren Zustände bei der Entsorgung von K+S zu früh eingestellt habe.
Hintergrund
Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt von den Mitgliedsstaaten die Wiederherstellung günstiger ökologischer Zustände aller Gewässer. Die hierzu notwendigen Maßnahmen müssen in „Bewirtschaftungsplänen“ festgelegt werden. Unter dem Eindruck eines Vertragsverletzungsverfahrens hatten sich die in der FGG Weser zusammengeschlossenen Bundesländer 2016 nach langem Ringen im Bewirtschaftungsplan Salz auf eine Absenkung der Grenzwerte ab Ende 2021 am Pegel Gerstungen geeinigt (Chlorid von 2310 mg/l auf 1580 mg/l; Magnesium von 195 mg/l auf 140 mg/l, Magnesium 315 mg/l auf 215 mg/l).
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Link zum Bewirtschaftungsplan Salz 2015 bis 2021 (PDF; ca. 7,1 MB): www.fgg-weser.de/component/jdownloads/send/8-eg-wrrl/333-bwpsalz2015-weser-final-textteil-160318
Link zu den verbindlich festgelegten Grenzwertabsenkungen: www.fgg-weser.de/11-gewaesserbewirtschaftung/319-zielwerte
Weitere Informationen
- Pressekontakt:
Thomas Norgall, stellv. Landesgeschäftsführer / Naturschutzreferent BUND Hessen, Tel.: 0170 2277238 - Bild herunterladen (Grafik: Niko Martin)
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