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Pressemitteilung

Informationsblockade von Sehring vor Gericht gescheitert: Verwaltungsgericht Darmstadt entscheidet zugunsten des BUND

15. Januar 2021 | Bannwälder erhalten, Wälder

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 15.1.21 eine Klage der Firma Sehring abgewiesen und ermöglicht dem BUND Hessen so Akteneinsicht. Ein gutes Zeichen für noch offene Gerichtsverhandlungen.

Bannwald am Langener Waldsee erhalten! (Foto: Niko Martin)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 15. Januar 2021

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat einen wichtigen gerichtlichen Erfolg in der Auseinandersetzung um die Erweiterung des Langener Waldsees erzielt. Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat am 15. Januar 2021 in einem Eilverfahren die Klage der Firma Sehring zurückgewiesen. Guido Carl, stellvertretender Vorsitzender des BUND Hessen: „Mit dem heutigen Gerichtsbeschluss ist die bisherige Informationsblockade der Firma Sehring gescheitert. Das ist ein gutes Signal für die weitere gerichtliche Auseinandersetzung.“

Der Rechtsstreit zwischen der Firma Sehring, die am Langener Waldsee weiter Kies und Sand abbauen will, dem Regierungspräsidium Darmstadt, das diesen Abbau genehmigt hat und dem BUND Hessen, der den Bannwald retten will, begann schon vor acht Jahren. Gestritten wird nicht nur darüber, ob die Abbauentscheidung wegen massiver Rechtsfehler Bestand haben kann, sondern auch darüber, welche Umweltinformationen der BUND erhalten darf. Hier hat das Verwaltungsgericht in einem von insgesamt vier Klageverfahren im Eilverfahren nun zugunsten des Umweltverbandes entschieden.

Der BUND bewertet diesen Gerichtsbeschluss als Vorentscheidung in den noch offenen Gerichtsverfahren. Der Umweltverband geht davon aus, dass er sich vor Gericht nun mit all seinen Anträgen auf Akteneinsicht und Übermittlung von Daten zum Vorkommen von Tieren und Pflanzen oder zu den ungelösten Problemen bei der Rekultivierung und Wiederaufforstung der Ostgrube durchsetzen wird. „Mit den Informationen, die wir erhalten, werden wir noch besser und aktueller belegen können, dass die Rekultivierung bisher weitgehend gescheitert ist und der Abbau niemals hätte genehmigt werden dürfen“, sagt Guido Carl vom BUND Hessen.

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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Geleitsstraße 14
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