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Pressemitteilung

Immer wieder falsche Prognosen zu Lasten der Natur – Investitionsvorhaben setzen sich gegen den Naturschutz durch und erweisen sich wenige Jahre später als teure und unwirtschaftliche Fehlplanungen – BUND fordert eine Stärkung des Naturschutzrechts

15. Dezember 2014 | Flughafen, Naturschutz, Flächenschutz

„Bis heute gilt: Im Zweifelsfall setzen sich Investitionsvorhaben gegen den Naturschutz durch, obwohl sie sich oft genug wenige Jahre später als teure und unwirtschaftliche Fehlplanungen erweisen.”

Flugzeug (Foto: b1920 / pixabay.com) Flugzeug (Foto: b1920 / pixabay.com)

Die Diskussion um die fehlende Zukunft des Großflugzeugs A380 belegt nach Meinung des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) einmal mehr, dass der Naturschutz gegenüber Investitionsentscheidungen immer wieder das Nachsehen hat, obwohl deren wirtschaftlicher Erfolg überaus zweifelhaft ist. Für den BUND beweist die Praxis, dass auch das europäische Naturschutzrecht die Kräfteverhältnisse zwischen dem Schutz der Natur und der politischen Wucht von Investitionsvorhaben nicht verändert hat. BUND Vorstandssprecher Jörg Nitsch: „Bis heute gilt: Im Zweifelsfall setzen sich Investitionsvorhaben gegen den Naturschutz durch, obwohl sie sich oft genug wenige Jahre später als teure und unwirtschaftliche Fehlplanungen erweisen.” Wer es mit dem Schutz der Natur und der Artenvielfalt ernst meine, der müsse über eine Stärkung und nicht über eine Schwächung des Naturschutzrechtes in Deutschland und Europa nachdenken, fordert deshalb Jörg Nitsch vom BUND.

Aus der Sicht des BUND haben sich in den letzten Jahren gerade die Prognosen im Luftverkehr als besonders fehleranfällig erwiesen. So wurde für den Bau der A380-Wartungshalle am Frankfurter Flughafen das FFH-Gebiet „Mark- und Gundwald” und der nach hessischem Landesrecht geschützte Bannwald zum Teil gerodet. Heute zeigt sich, dass die damals prognostizierte Wartungskapazität für den A380 und andere Großraumflugzeuge gar nicht besteht und die Lufthansa deshalb den zweiten Bauabschnitt der Wartungshalle nicht realisiert.

Ein weiteres Beispiel betrifft den Flughafen Kassel-Calden in Nordhessen, für den ebenfalls Wald gerodet und verschiedene Ausnahmen von den Verboten der FFH-Richtlinie zum Schutz von Fledermäusen und Vögeln erteilt wurden. Heute zeigt sich, dass die hohen wirtschaftlichen Erwartungen, die mit dem Ausbau dieses Flughafens verknüpft wurden, sich nicht erfüllen und der Flughafens ein Subventionsgrab ist.

Ein drittes Beispiel der letzten Jahre betrifft den Ausbau des Flughafen-Hahn im Hunsrück, dessen Erweiterung trotz des Vorkommens der seltenen Mops-Fledermaus durchgesetzt wurde. Der bereits erfolgte Ausstieg der Fraport AG und der nun bekannt gewordene Rückzug des Landes Hessens aus der Eigentümerschaft, belegen überdeutlich, dass sich die hohen wirtschaftlichen Erwartungen, mit denen der Ausbau des Flughafens Hahn begründet wurde, sich als Luftnummern erwiesen haben.
 

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