BUND Landesverband
Hessen e.V.
Mitglied werden Jetzt spenden
BUND Landesverband
Hessen e.V.

Pressemitteilung

Hessischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Klage gegen CASTOR-Einlagerung in Biblis ab

21. Oktober 2020 | Atomkraft

BUND Hessen ist enttäuscht, weil wesentliche Ziele zur Vorsorge gegen Schäden durch radioaktive Strahlung nicht erfüllt sind

Vor dem AKW in Biblis. (Foto: Niko Martin)

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat die Klage des hessischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) im Eilverfahren gegen den Sofortvollzug zur Einlagerung von sechs CASTOR®28 M-Atommüllbehältern aus Sellafield (UK) in das Zwischenlager der „BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung“ am AKW Biblis abgelehnt. 

Gleichzeitig hat das Gericht aber die Rechtmäßigkeit der BASE-Genehmigung ausdrücklich nicht bestätigt und damit die Kritikpunkte des BUND als relevant anerkannt.

Der BUND ist dennoch enttäuscht, dass das Gericht den Argumenten des Bundesamtes für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) weitgehend gefolgt ist.

„Wir sind weiterhin der Auffassung, dass bei der Castor-Einlagerung wesentliche Ziele des Atomrechts zur Vorsorge gegen erhebliche Schäden durch radioaktive Strahlung nicht erfüllt sind“, stellt Atomexperte Dr. Werner Neumann vom BUND Landesvorstand fest. 

„Zahlreiche Argumente unserer drei Widerspruchsschreiben wurden vom BASE nicht akzeptiert. So wäre ein Neuantrag auf Einlagerung mit umfassender Öffentlichkeitsbeteiligung erforderlich gewesen, da die bisherige Genehmigung sich auf andere Behältertypen bezogen hatte.“

Ein großes Problem sieht der BUND darin, dass es keine Reparaturmöglichkeit mit einer sogenannten „Heissen Zelle“ gibt, wenn der Primärdeckel der Behälter undicht wird. Betreiber und Aufsichtsbehörde, beide unter Aufsicht des Bundesumweltministeriums, würden klare Anforderungen der Entsorgungskommission ignorieren. 

Werner Neumann: „Statt jetzt Sicherheit herzustellen, sollen Maßnahmen nach Ansicht des BASE erst erfolgen, wenn die Probleme aufgetreten sind.“ 

Ignoriert wurde nach Angabe des BUND zudem, dass es bereits bei der Einlagerung der hochradioaktiven Glaskokillen in die Castor-Behälter zu technischen Problemen gekommen ist, weil z.B. ein Primärdeckel schief aufgesetzt wurde. 

Werner Neumann: „Bemerkenswert ist, dass das Gericht nach eigener Aussage nicht beurteilen konnte, ob „die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge“ durch die BASE-Entscheidung gewährleistet ist, zumal das BASE dem Gericht die nötigen Unterlagen offenbar nur „unvollständig, in Form einer loser Blattsammlung, mit teilweise geschwärztem Inhalt“ vorgelegt hatte. Eine Klärung des Sachverhalts bleibt somit dem Hauptverfahren vorbehalten.“

Der BUND wird weiter auf die Sicherheitsmängel der Atommülllagerung im Zwischenlager am Atomkraftwerk Biblis hinweisen. 

„Dass der Staat auf möglichst hohe Sicherheitsvorkehrungen bei der CASTOR-Lagerung verzichtet, ist das falsche Signal zu einer Zeit, in der die Suche nach einem Endlager beginnen soll“, so Neumann abschließend. 

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb