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Pressemitteilung

Für den Wald – nicht gegen das Wild

26. März 2019 | Naturschutz, Wälder

Erstmals sind für Schäden durch Rot- und Rehwild Toleranzen formuliert und Maßnahmen bei deren Überschreitung vorgesehen.

Verbissspuren (Foto: Niko Martin) Verbissspuren (Foto: Niko Martin)  (Foto: Niko Martin)

Die Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft - Landesgruppe Hessen e.V. (ANW), der Bund für Umwelt und Naturschutz in Hessen e.V. (BUND), die Industriegewerkschaft Bauen- Agrar-Umwelt (IG BAU) und der Ökologische Jagdverband Hessen e.V. (ÖJV) begrüßen die neue Schalenwildrichtlinie (SWR) in Hessen.

Das Land Hessen hat eine neue Schalenwildrichtlinie! Es ist ein längst fälliger Schritt in die richtige Richtung, um die Bejagung des Schalenwildes von überkommenen Einschränkungen zu befreien und die Wildbestände durch die Bejagung in ein Gleichgewicht mit dem natürlichen Lebensraum des Wildes und den berechtigten Belangen der Land- und Forstwirtschaft zu bringen.

Die seit dem 23. Februar 2019 gültige Schalenwildrichtlinie bezieht die Entwicklung des Waldes klar in die Abschussplanung beim Schalenwild ein. Erstmals sind für Schäden durch Rot- und Rehwild Toleranzen formuliert und Maßnahmen bei deren Überschreitung vorgesehen. In Zeiten, in denen sich Witterungsextreme wie Stürme, Starkregen, Hitze und Trockenzeiten abwechseln und insbesondere in den Wäldern im diesem Umfang bisher nicht gekannte Schäden anrichten, darf das Wild natürliche Regenerationsdynamiken unserer heimischen Natur – insbesondere die Naturverjüngung im Wald – nicht unterbinden. Das ist nicht nur eine wirtschaftliche Frage für die Forstbetriebe, sondern auch eine Verantwortung im Sinne des Naturschutzes. Hierbei wird viel zu wenig beachtet, dass unsere Schalenwildarten „Kulturfolger” sind, die sich in einer Kulturlandschaft ohne Bejagung unkontrolliert vermehren. Traf das schon immer auf die Schäden durch das wiederkäuende Schalenwild im Walde zu, richten in den zurückliegenden Jahren Wildschweinpopulationen in der Landwirtschaft enorme Schäden an, die auch an den Toren der Städte und Siedlungsgebiete nicht mehr Halt machen.  

ANW, BUND, IG BAU und ÖJV begrüßen ausdrücklich die Vereinfachungen der Abschusspläne für das wiederkäuende Schalenwild, auch wenn sich in dieser Hinsicht noch immer nicht konsequent die wildbiologischen Erkenntnisse gegen die Trophäenjagd durchsetzen konnten. Insbesondere beim Rotwild wurden aber die Richtlinien in Hinblick auf die Altersklassen wenigstens schlanker gestaltet, und die Trophäenausbildung entfällt als Kriterium der Abschussregelung.

Für die Bejagung des Schwarzwildes zeugt die Empfehlung zur Erlegung von Bachen im Rahmen der gesetzlichen Einschränkung, keine zur Aufzucht notwendigen Elterntiere erlegen zu dürfen, von Realitätssinn. Beim Schwarzwild gezielt die Altersklassen vorzugeben, die bei der Bejagung zu berücksichtigen sind, ist hingegen kaum nachvollziehbar und wirkt gegebenenfalls eher als Hindernis bei der dringend gebotenen Reduktion der Schwarzwildpopulation.
 

Hintergrundinformation

Hessen ist bundesweit spitze bei den Wildschäden im Wald. 2018 waren 3% der Fichten und 0,8% der Buchen frisch geschält, 2012 laut Bundeswaldinventur 24,3% der ungeschützten jungen Bäume (über alle Baumarten) verbissen. Diese Richtlinie macht den enormen Handlungsbedarf im Wald-Wild-Verhältnis für Hessen deutlich. Bleibt zu hoffen, dass die in der Richtlinie formulierten Ziele konsequent umgesetzt und eingehalten werden.
 

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