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Pressemitteilung

Jagdverordnung: Weniger als erhofft – BUND fordert zur Rettung von Feldhase, Rebhuhn und Co. ein „Naturschutzprogramm Agrarlandschaft”

18. Dezember 2015 | Biologische Vielfalt, Naturschutz, Landwirtschaft

„Die Novelle bringt deutlich weniger Fortschritte als wir erhofft hatten. In zu vielen Punkten hat sich die Jagdlobby durchgesetzt und die Sachargumente blieben auf der Strecke.”

Feldhase (Foto: Ibefisch / pixelio.de) Feldhase (Foto: Ibefisch / pixelio.de)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) bewertet die heute vorgestellte Novelle der Jagdverordnung als typischen politischen Kompromiss. „Die Novelle bringt deutlich weniger Fortschritte als wir erhofft hatten. In zu vielen Punkten hat sich die Jagdlobby durchgesetzt und die Sachargumente blieben auf der Strecke”, bedauert Jörg Nitsch, Vorstandsmitglied des BUND Hessen. Wichtig ist für den BUND, dass Jäger und Naturschützer nach der Novelle wieder die gemeinsamen Anliegen zum Schutz der Natur betonen. Der BUND fordert die Umweltministerin und die Fraktionen im Hessischen Landtag auf, sich entschieden gegen die weitere Zerstörung der Natur durch Baugebiete, Straßen und andere Eingriffe zu stemmen und eine Trendwende beim Flächenverbrauch einzuleiten. BUND Vorstandsmitglied Jörg Nitsch: „Von zentraler Bedeutung ist nun die Auflage eines „Naturschutzprogramms Agrarlandschaft” durch Umweltministerin Priska Hinz (Bündnis 90/Die Grünen), denn nur so können Feldhase, Hamster, Rebhuhn und Co. in Hessen gerettet werden.”

Positiv bewertet der BUND die Anpassung der Jagdzeiten beim Schalenwild und den ganzjährigen Schutz der Marderarten Baummarder, Hermelin, Iltis und Mauswiesel.

  • Mit der Neuregelung, die erstmals den Abschuss von Rehböcken bis zum 31.01. und damit auch in einer Zeit ermöglicht, in der die Böcke kein Geweih tragen, wird die Jagd deutlich erleichtert. Damit können die Abschusspläne leichter erfüllt werden und das ist gut für die Naturverjüngung im Wald.
  • Der Schutz der vier Marderarten war aus der Sicht des BUND überfällig, weil diese Arten zum Teil im Bestand bedroht sind und ihre Jagd auch ökologisch nicht begründbar ist.
  • Positiv bewertet der BUND auch, dass dem Tierschutzgedanken mit der Einführung von Schonzeiten für Arten wie Fuchs und Waschbär deutlich mehr Rechnung getragen wird. Die Neuregelung setzt endlich das Bundesjagdgesetz um, das die Bejagung der Elterntiere aller Wildarten in den Setz- und Brutzeiten bis zum Selbständigwerden der Jungtiere verbietet.

Unbefriedigend ist für den BUND hingegen die Befristung der ganzjährigen Schonzeit für die Vogelarten Rebhuhn, Türkentaube, Blässhuhn und verschiedene Möwenarten bis zum 31.12.2019. Sie erfolgte, obwohl auch in einigen Jahren keine Änderung der Bestandssituation zu erwarten ist. Auch die Neuregelung zum Feldhasen bleibt im entscheidenden Punkt zu unbestimmt. So ist die neu eingeführte Vorgabe, die die Jagd an den jährlichen Zuwachs des Feldhasenbestandes einer Region bindet, zwar richtig, doch fehlt hier der entscheidende Zusatz, dass die Jagd aus Vorsorgegründen maximal 25 % des Fortpflanzungserfolgs abschöpfen darf. In der jetzigen Fassung der Jagdverordung wird damit nicht ausgeschlossen, dass die Bejagung, in Verbindung mit Krankheiten, Verkehrsopfern und der Wintersterblichkeit eine weitere Bestandsabnahme des Feldhasen verursacht.

„Insbesondere mit der Befristung der ganzjährigen Schonzeit für das traditionell jagdlich interessante Rebhuhn und der zu unbestimmten Regelung für den traditionell jagdlich ebenfalls bedeutenden Feldhasen wurde der Grundstein für eine weitere Auseinandersetzung gelegt, die wir aber gern vermeiden würden”, bedauert BUND Vorstandsmitglied Jörg Nitsch.

Zur Verbesserung der Überlebenschancen für Feldhase, Rebhühner und andere Tiere der Agrarlandschaft und zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Jagd, fordert der BUND deshalb von Umweltministerin Priska Hinz ein am Artenschutz ausgerichtetes „Naturschutzprogramm Agrarlandschaft”. BUND Vorstandsmitglied Jörg Nitsch: „Wir würden uns freuen, wenn der Landesjagdverband und der Ökologische Jagdverband Hessen uns unterstützen würden und wir die Einzelheiten bereits zum Jahresbeginn 2016 gemeinsam mit der Umweltministerin besprechen könnten.”

Missraten ist aus Sicht des BUND der zwischen Schwarz-Grün ausgehandelte Kompromiss zur Jagd auf die Graugans. „Entstanden ist hier eine nur schwer umsetzbare und sachlich absurde Vorschrift, die in Abstimmung mit den Jagd- und Naturschutzverbänden erneut geändern werden sollte”, kritisiert BUND-Sprecher Jörg Nitsch. Im Hinblick auf die neue Jagdverordnung haben sich die Jagdverbände durchgesetzt, denn die Graugans soll weiter landesweit bejagt werden können. Lediglich in den Schutzgebieten, die zur Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie speziell zum Schutz der Graugans eingerichtet wurden, soll sie in Teilflächen, nämlich den Seen und Teichen sowie in einer 70 Meter breiten Uferzone, ruhen. Das wird dazu führen, dass die Graugänse selbst in den für sie ausgewiesenen Schutzgebieten tagsüber bei der Nahrungssuche auf Äckern und dem Grünland weiter bejagt werden dürfen, während sie nachts, wenn sie auf dem Gewässer schlafen und die Bejagung wegen des fehlenden Büchsenlichts sowieso nicht möglich ist, geschützt sind. Soweit es in der Jagdpraxis gelingen sollte, den in der Verordnung vorgesehenen 70 Meter breiten Uferstreifen wirklich zu beruhigen, wird es hier zur Konzentration der äsenden Gänse und erstmals auch zu Schäden durch Graugänse kommen. „So eine Entwicklung muss verhindert werden. Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass die Graugänse in den Naturschutzgebieten und den für sie ausgewiesenen Vogelschutzgebieten einen ganzjährigen Schutz genießen und etwaige künftig entstehende Konflikte wie in anderen Ländern über Gänsemanagementpläne gelöst werden”, meint Jörg Nitsch vom BUND.
 

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