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Pressemitteilung

Den Jahreswechsel mit Freude, Gesundheit und guter Luft begehen!

19. Dezember 2022 | Luftreinhaltung, Umweltgifte

Durch Silvester-Böllerei wird die Luft extrem mit Feinstaub belastet. Der BUND Hessen appelliert daher an die Menschen, keine privaten Feuerwerke zu veranstalten.

Silvesterfeuerwerk in der Nacht Funkelnd in der Luft, qualmend am Boden. Feuerwerk zu Silvester verschmutzt die Umwelt und verängstigt Wildtiere.  (Foto: Niko Martin)

BUND Hessen appelliert: Keine private Silvester-Böllerei

An keinem Tag im Jahr ist die Feinstaubbelastung der Luft höher als zu Silvester. Diese Erkenntnis veranlasst den hessischen Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) dazu, sich erneut für ein Verbot von privaten Feuerwerken auszusprechen. Der Umweltverband appelliert an die Bürger*innen, für die Gesundheit und zum Schutz der Tiere auf die Silvester-Böllerei zu verzichten.

Die coronabedingten Verbote von Silvester-Feuerwerken hatten in den vergangenen Jahren zu einer erheblichen Minderung der Feinstaubbelastung in der Luft geführt. Der BUND Hessen geht davon aus, dass es trotzdem dieses Jahr keine umfassenden Verbote geben wird.

Der BUND Hessen fordert ein gesetzliches, flächendeckendes Feuerwerksverbot, denn nur so können die negativen Auswirkungen der Silvester-Böllerei vermieden werden: Personenschäden mit zum Teil Schwerstverletzten, riesige Müllberge, massive Schadstoffbelastung der Luft, Belastungen für Menschen mit Lungenerkrankungen, Lärmbelästigung, verängstigte Menschen und Tiere, Belastung von Rettungskräften und Krankenhäusern.

„Die höchste Feinstaubbelastung wird regelmäßig in den frühen Morgenstunden des 1. Januar gemessen. Liegen die Werte an anderen Tagen üblicherweise bei ca. 10-20 μg/cbm, so steigen sie in der Silvesternacht um das Hundertfache auf über 1000 μg/cbm an. Der Qualm enthält gesundheitsschädigende Stoffe wie Schwermetalle, die Atemwegserkrankungen und sogar Krebs auslösen können“, erklärt Landesvorstandsmitglied Dr. Werner Neumann.

Neumann: „Wir hatten schon im Jahr 2020 das Bundesumweltministerium aufgefordert, Änderungen im Sprengstoffrecht umzusetzen, damit Feuerwerk generell verboten werden kann und nur in Ausnahmefällen erlaubt wird. Die Kommunen sollten das Recht bekommen, hierzu eigene Festsetzungen treffen zu können.“

Der BUND Hessen kritisiert, dass es nach wie vor keine entsprechende Regelung gibt. Damit fehle den Kommunen weiter eine rechtliche Grundlage für flächendeckende Feuerwerksverbote.

„Wir wünschen uns gern Gesundheit für das neue Jahr. Dazu passt überhaupt nicht, das neue Jahr mit verletzten Menschen, der Vergiftung unserer Luft, mit Lärm und 40.000 Tonnen Müll zu beginnen und dafür über 100 Millionen Euro auszugeben“, so Neumann abschließend.

Hintergrund:

Aus den Luftdaten des Umweltbundesamts (https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft/luftdaten/karten/) geht der Unterschied deutlich hervor: Am 1.1.2020 mit Grenzwertüberschreitungen durch das Feuerwerk und am 1.1.2022 ohne Feuerwerk ist weitgehend saubere Luft zu erkennen (im Süden ist die Auswirkung des Feuerwerks klar ersichtlich: In der Schweiz und am Bodensee ist die Feinstaubbelastung deutlich erhöht, da man sich in manchen Städten am Bodensee nicht ans Verbot gehalten hatte).

 

Weitere Informationen

  • Pressekontakt: 
    Dr. Werner Neumann, Vorstandsmitglied des BUND Hessen | Tel.: 0172 66 73 815

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

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