Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
(Foto: Werner Neumann)
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 28.09.2023 die Rechtsauffassung des hessischen Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) im entscheidenden Punkt bestätigt.
„In einer ersten Bewertung sind wir sehr froh über die Entscheidung. Die Entscheidung hat eine hohe und grundsätzliche Bedeutung im Umweltrecht. Mit dem Erfolg der Klage des BUND Hessen können nun Abweichungsentscheidungen von Regionalplänen durch anerkannte Umweltvereinigungen zur gerichtlichen Kontrolle gestellt werden. Für eine ausführliche Bewertung warten wir die schriftliche Urteilsbegründung ab“, kommentiert Jochen Kramer, Mitglied im Landesvorstand, der heute in Leipzig vor Ort war, das Urteil.
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