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Pressemitteilung

Bündnis für eine faire Vergabe in Hessen erinnert an die Dringlichkeit eines zeitgemäßen Vergabegesetzes für Hessen

14. November 2013 | Nachhaltigkeit

Bündnis fordert die Verabschiedung eines Tariftreue- und Vergabegesetzes, das soziale und ökologische Standards so weit wie möglich berücksichtigt.

Bündnis „Faire Vergabe” Hessen fordert: Soziale und ökologische Standards ins Tariftreue- und Vergabegesetz! (Grafik: Niko Martin) Bündnis „Faire Vergabe” Hessen fordert: Soziale und ökologische Standards ins Tariftreue- und Vergabegesetz! (Grafik: Niko Martin)

Das Bündnis für eine faire Vergabe in Hessen – getragen vom BUND, den Naturfreunden, dem Zentrum Ökumene der Evangelischen Kirche, dem DGB Hessen-Thüringen sowie dem Entwicklungspolitischen Netzwerk (epn) – hat die Novellierung des Vergabegesetzes durch den neu gewählten Landtag angemahnt. In einem Brief, den das Bündnis den im hessischen Landtag vertretenen Parteien am Mittwoch zugeschickt hat, fordert es die Verabschiedung eines Tariftreue- und Vergabegesetzes, das soziale und ökologische Standards so weit wie möglich berücksichtigt. Hessen ist eines von drei Bundesländern, die sich solchen Regelungen nach wie vor verweigern und den bestehenden europarechtlichen Spielraum nicht ausschöpfen.

Ein neues hessisches Vergabesetz muss nach Auffassung des Bündnisses dazu beitragen, einen Wettbewerb zu unterbinden, der auf Lohndumping und Ausbeutung von Mensch und Natur basiert. Die öffentliche Hand nehme beispielsweise im Rahmen öffentlicher Bauaufträge Armutslöhne und schlimmste Formen von Ausbeutung in Kauf, die an frühkapitalistische Verhältnisse erinnern.

Von der nächsten Landesregierung und der sie tragenden Parteien erwarten die Bündnisorganisationen, dass das Vergabegesetz auf Mindestlöhne Bezug nimmt, die durch das Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Ferner sollte es einen vergabespezifischen Mindestlohn in Höhe von mindestens 8,50 Euro enthalten. Im öffentlichen Personennahverkehr sind umfangreiche Tariftreueregelungen zu erlassen.

Der Schwellenwert bei der Vergabe von Aufträgen sollte maximal 10.000,– Euro betragen. Die Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen muss als verbindliches Vergabekriterium eingeführt werden.

Soziale und ökologische Kriterien sollten generell breite Berücksichtigung finden – als Stichpunkte seien hier genannt: berufliche Erstausbildung und Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen, Fair Trade-Kennzeichnung, Frauenförderung, Förderung von Behinderten und Langzeitarbeitslosen, Aus- und Weiterbildung, Umweltbelange, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Equal Pay für Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter.

Das Gesetz muss scharfe Sanktionen bei Verstößen enthalten. Ein novelliertes hessisches Vergabegesetz sollte zudem eine Prüfbehörde einrichten, die die Einhaltung der Bestimmungen des Gesetzes überwacht. Außerdem sollten jährliche Evaluierungen verankert werden.
 

Hinweis

Hintergrundinformationen zum Thema Vergaberecht in Hessen und zum Bündnis faire Vergabe in Hessen finden Sie hier:
http://www.epn-hessen.de/schwerpunktthemen/beschaffung/vergaberecht/

Welche Folgen beispielsweise das Fehlen von Tariftreueregelungen in Hessen hat, ist durch das vom DGB Hessen-Thüringen im Sommer vorgestellte Schwarzbuch Vergabe dokumentiert worden:
http://hessen-thueringen.dgb.de/presse/++co++05a048be-ee03-11e2-8616-00188b4dc422
 

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