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Osterfeuer mit Bedacht

13. März 2024 | Naturschutz

Osterfeuer können für Wildtiere zum Verhängnis werden. Wie das Brauchtumsfeuer tierfreundlicher wird und welche Alternativen es für die Holznutzung gibt, verrät dieser BUND-Tipp.

Osterfeuer können für Wildtiere zum Verhängnis werden. Osterfeuer können für Wildtiere zum Verhängnis werden.  (Foto: Uwe Steib)

Viele Menschen in Hessen begrüßen das Frühjahr traditionell mit einem Osterfeuer. Am Osterwochenende verbrennen sie hoch aufgeschichtete Reisig- und Holzhaufen. Wie das Brauchtumsfeuer tier- und umweltfreundlicher wird, verrät der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen).

„Scheiterhaufen“ für Tiere

Das Anzünden des Gehölzhaufens bedeutet häufig den grausamen Tod für darin lebende Tiere. Nicht selten liegt der Baum- und Strauchschnitt schon längere Zeit aufgeschichtet und ist mittlerweile Nistplatz für Vögel. Der Zaunkönig, das Rotkehlchen und die Amsel brüten sehr gern in solchen Reisighaufen. Auch Igeln und anderen im Garten lebenden Tieren, wie dem Sieben- oder Gartenschläfer, dienen die Totholzhaufen als Winterquartier und Amphibien suchen darin gern auf auf ihrer Wanderung Unterschlupf. Josephin Bruhn, Naturschutzreferentin beim BUND Hessen, empfiehlt daher: „Damit die Wildtiere nicht verbrennen, darf der Grünschnitt erst kurz vor dem Anzünden des Osterfeuers zusammengestellt und vorsichtig auf eine freie Stelle umgeschichtet werden. Dadurch bekommen die Tiere die Gelegenheit, sich in Sicherheit zu bringen.“

Generell ist es sinnvoll, das Feuer nach und nach mit Schnittgut zu versorgen, um hohe Flammen zu vermeiden und um das Feuer in Griff halten zu können. Da empfiehlt es sich, aus dem Schnittgut vorher Bündel von ca. 1,50 m Länge mit Naturkordel zu binden, die nach und nach auf das Feuer gelegt werden.

Totholz lieber nutzen statt verbrennen

Es gibt aber auch gute Gründe, auf das Osterfeuer zu verzichten: denn aus ökologischer Sicht am wertvollsten ist die Verwendung von Strauch- und Gehölzschnitt, um Totholzhaufen im Garten oder auf Streuobstflächen anzulegen, da sie von vielen Tieren gern angenommen werden.

Rechtliche Hinweise

Osterfeuer müssen mindestens zwei Wochen im Voraus bei der jeweiligen Kommune angezeigt werden. Da Abfälle laut Gesetz entsprechend verwertet werden müssen, sind Osterfeuer aus Gehölz- und Strauchschnitt nicht per se erlaubt. Laut Vorschrift gehören Gartenabfälle in die Kompostierungsanlage.

Abfälle wie Haus- und Sperrmüll, lackiertes und behandeltes Holz, Reifen oder Plastik haben im Osterfeuer nichts zu suchen. Wer Abfälle darin verbrennt, kann strafrechtlich verfolgt werden.

Am Feuer müssen Löschmittel wie Feuerlöscher, Wasser, Löschdecke bereit gehalten werden.

 

Pressefotos:
Die Bilder dürfen im Rahmen der Berichterstattung unter Nennung des Bildautors © Uwe Steib verwendet werden: https://nc.bund-hessen.net/index.php/s/9aDJBz2aeWdqmZR

 

 

 

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