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Pressemitteilung

Windenergie: Ziele des Hessischen Energiegipfels stark gefährdet – Bevölkerung soll ihre Bedenken in das Verfahren einbringen

12. August 2013 | Energiewende, Windenergie

„Ziel muss es sein, dass am Ende nur die Standorte für die Windenergie ausgewählt werden, die eine möglichst geringe Belastung für Mensch und Natur auslösen können.”

Teilregionalplan Energie Südhessen. Wie sollen die Ziele vom Energiegipfel umgesetzt werden? Teilregionalplan Energie Südhessen. Wie sollen die Ziele vom Energiegipfel umgesetzt werden?

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sieht die Umsetzung des Hessischen Energiegipfels stark gefährdet. BUND Vorstandssprecher Hermann Maxeiner: „Wir sehen unsere Befürchtung vom Frühjahr bestätigt. In Südhessen wird es wegen der Restriktionen aus der Flugsicherung keine zwei Prozent Windvorrangflächen geben.” Der BUND fordert die Bevölkerung zur Beteiligung am Planungsprozess auf, der im Herbst diesen Jahres beginnen wird. „Ziel muss es sein, dass am Ende nur die Standorte für die Windenergie ausgewählt werden, die eine möglichst geringe Belastung für Mensch und Natur auslösen können”, bekräftigt Hermann Maxeiner die Haltung des BUND Hessen.

Das Regierungspräsidium Darmstadt wird nach einer Veröffentlichung der FAZ vom 09.08.2013 zur Fortschreibung des so genannten Teilregionalplans Energie nur noch einen Flächenumfang von 3,2 Prozent der Landesfläche als mögliche Standorte für die Windenergieanlagen vorsehen. Angesichts der gewaltigen Sicherheitsradien von 15 Kilometer, die die Deutsche Flugsicherung für ihre Funkfeuer verlangt, sieht der BUND deshalb kaum noch eine Möglichkeit, dass am Ende des Planungsverfahrens in Südhessen zwei Prozent der Fläche für den Ausbau der Windenergie bereitgestellt werden können. Auf das 2-Prozent-Ziel hatten sich alle Landtagsfraktionen beim Energiegipfel am 10.11.2011 geeinigt. Der BUND hatte seine Sorge bereits im Frühjahr 2013 Ministerpräsident Bouffier mitgeteilt, doch damals hatte der Ministerpräsident die Bedenken noch zurückgewiesen.

Wichtig ist, dass die pro- und contra-Argumente geäußert werden, wenn das Regierungspräsidium Darmstadt und der Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main im Herbst die Pläne zur Fortschreibung des so genannten Teilregionalplans Energie öffentlich auslegen. Damit der Schutz der Bevölkerung und der Natur optimal berücksichtigt werden kann, müssen alle Argumente in das Verfahren eingebracht werden. Durch die rechtsverbindlichen Kriterien des Landesentwicklungsplans sind ein Siedlungsabstand von mindestens 1.000 Meter und eine Windgeschwindigkeit von mindestens 5,75 in 140 Meter Höhe vorgeschrieben. Spekulationen, dass die Windenergieanlagen zu nahe an die Ortschaften heranrücken, sind deshalb unbegründet. Sorgen macht dem BUND aber die weiterhin schlechte Datenlage zum Vorkommen von schützenswerten Vogel- und Fledermausarten. Hier will der Verband sich noch mit den anderen Naturschutzverbänden absprechen, um die Planungsgrundlagen zu verbessern. „Die verbleibende Zeit können wir noch nutzen, um die Erkenntnisse zu den aktuellen Vogel-Brutplätzen und Fledermaus-Wochenstuben aus dem letzten Frühjahr einzubringen”, meint Hermann Maxeiner vom BUND.
 

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