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Pressemitteilung

Wald-Naturschutzziele im Staatswald unzureichend – Naturschützer fordern mehr und größere Urwälder für Hessen

10. Juni 2013 | Naturschutz, Wälder

Hessen will auf rund 3.000 Flächen insgesamt 20.000 ha Wald künftig nicht bewirtschaften. Dies entspricht 6% des Staatswaldes, ist aber völlig unzureichend.

Kellerwald (Foto: Niko Martin) Kellerwald (Foto: Niko Martin)

Anlässlich der heutigen Vorstellung der künftigen nutzungsfreien „Kernflächen” im hessischen Staatswald durch Umweltministerin Lucia Puttrich (CDU) haben die hessischen Naturschutzverbände die Wald-Naturschutzpolitik der Landesregierung als „völlig unzureichend” kritisiert. Hessen will auf rund 3.000 Flächen insgesamt 20.000 ha Wald künftig nicht bewirtschaften. Dies entspricht 6% des Staatswaldes. „Die ausgewiesenen Kernflächen verbessern die Situation nur wenig”, bemängelt Gerhard Eppler, Vorsitzender des NABU Hessen. Auch gebe es weder eine rechtliche Sicherung der neuen Gebiete, noch eine örtliche Kennzeichnung – nur eine Selbstverpflichtung des Landesbetriebs Hessen-Forst. Jörg Nitsch vom BUND ergänzt: „Für den Artenschutz und den Schutz natürlicher Prozesse müssen zehn Prozentdes Staatswaldes als nutzungsfreie Kernflächen ausgewiesen werden.”

Mit der Kernflächen-Auswahl will Hessen nach jahrelangen Diskussionen nun zwar immerhin auf sechs Prozent des Staatswaldes die forstliche Nutzung einstellen, doch bleibt die Landesregierung damit deutlich hinter der Forderung der Bundesregierung nach zehn Prozent nutzungsfreier Wälder zum Schutz der Artenvielfalt zurück. Außerdem handelt es sich bei den nun ausgewählten Kernflächen zu mehr als 75 Prozent (ca. 15.000 Hektar) um Bereiche, in denen die Bewirtschaftung ohnehin schon ruht, weil sie unrentabel oder, wie im Nationalpark Kellerwald-Edersee, schon seit vielen Jahren verboten ist. Lediglich knapp 25 Prozent (ca. 4.500 Hektar) der künftigen „Kernflächen” werden wirklich neu aus der Nutzung genommen.

Die Naturschutzverbände sehen daher im vorgestellten Kernflächen-Konzept nur den ersten Schritt. „Nach der Landtagswahl müssen noch mehrere große Waldschutzgebiete mit einer Größe von jeweils mehreren Quadratkilometern ausgewählt werden”, so der Landesvorsitzende des Naturschutzbundes NABU Gerhard Eppler. Die Gebiete müssten „wirkungsvoll für den Artenschutz und vorzeigbar für die Öffentlichkeit” sein. Die bisherige Auswahl vieler hundert Klein- und Kleinstflächen von ein bis zwei Hektar sei ein „Schrotschuss”, so Dr. Jörg Weise von der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen (BVNH).  Durch Störungen von außen könne sich hier keine wirkliche natürliche Waldentwicklung einstellen. Seltene Tier- und Pflanzenarten finden hier keine Zuflucht, wenn an den Rändern der Gebiete immer wieder Bäume gefällt werden müssen, damit sie nicht auf Wege fallen.

Unzufrieden sind die Verbände auch über das Beteiligungsverfahren. Die Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald wurde den Verbänden erst vorgestellt, als sie bereits fertig war. Verbesserungsvorschläge zu den Auswahlkriterien für Kernflächen wurden nicht aufgenommen. Bei der Auswahl der Flächen in den letzten zwei Jahren wurden den Naturschutzverbänden wichtige Informationen vorenthalten. So verweigerte Hessen-Forst die Herausgabe der Forstbetriebskarten. Nur damit ließe sich überhaupt nachvollziehen, wo es wertvolle alte Buchenwälder im Wald gibt. „Im Bürgerwald darf der Bürger nicht außen vor gehalten werden”, so der Vorstandssprecher des Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Jörg Nitsch. Nur wenige Kernflächen-Vorschläge der Naturschutzverbände seien vom Landesbetrieb Hessen-Forst aufgegriffen worden. „Das Ergebnis des Abstimmungsverfahrens über die Kernflächen entspricht nicht unseren Erwartungen.”, so Nitsch.

„Die Waldbereiche sind häufig zu jung und werden erst in ferner Zukunft für die Natur interessant”, so Oliver Conz, Vorsitzender der Hessischen Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON). 55 Prozent der Kernflächen sind jünger als 140 Jahre. Andere, wertvolle ältere Baumbestände wurden hingegen nicht ausgewählt, weil die Bäume dort gewinnbringend verkauft werden sollen. „Ein geringer Fortschritt für den Naturschutz”, findet auch Gerhard Eppler vom NABU. Noch dazu wolle sich das Land für diesen Nutzungsverzicht noch Ökopunkte gutschreiben lassen. Dies seinen „Gutscheine für Naturzerstörung”, die dann verkauft werden können, so Eppler. Für jede geschützte Fläche darf dann anderswo eine ohne zerstört werden. Es gebe also nur wenig „Nettogewinn” für die Natur.

Der Prozess der Kernflächenauswahl habe gezeigt, dass es deutlich weniger alte, wertvolle Wälder in Hessen gibt, als erhofft. So wurden in den Kernflächen nur 2000 Hektar Buchenwälder über 180 Jahre geschützt, statt der erwarteten 3000 ha. Auch besonders nasse oder trockene Sonderstandorte konnten nur auf 2000 Hektar einbezogen werden, statt wie erhofft auf 4000 Hektar.  Eichenwälder über 240 Jahre konnten gerade einmal 65 Hektar in ganz Hessen für die Kernflächen gefunden werden. Damit ist der Anteil von „Zentren der Artenvielfalt”, wie sie der Landesbetrieb Hessen-Forst schützen wollte, deutlich kleiner geworden. Diese naturschutzfachliche Schwäche hätte durch die Ausweisung sehr großer, zusammenhängender Waldgebiete als Entwicklungsgebiete aufgefangen werden müssen, so die Verbände.
 

Hintergrund

Nationale Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt

2007 verabschiedete die Bundesregierung die Nationale Strategie zum Schutz der Biologischen Vielfalt. Diese beinhaltet das Ziel, 5% des gesamten Waldes der natürlichen Entwicklung zu überlassen. Um private Waldeigentümer zu schonen, soll bis 2020 auf 10% der öffentlichen Waldfläche eine natürliche Waldentwicklung zugelassen werden. Der Beschluss wurde am 06.10.2010 noch einmal von allen Bundestagsfraktionen und am 18.052013 von der Bundeskanzlerin Angela Merkel bestätigt: www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Service/Mediathek/Videos/videos_node.html. Die geforderten 5 Prozent der gesamten hessischen Waldfläche entsprechen 44.750 Hektar. Die geforderten 10 Prozent des öffentlichen Waldes entsprechen in Hessen 33.000 Hektar.
 

Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald

Im August 2010 setzte das Land Hessen seine Naturschutzleitlinie für den Hessischen Staatswald in Kraft. Bisher gab es in Hessen Naturwald-Entwicklungsflächen im Umfang von ca. 9000 Hektar (Nationalpark Kellerwald-Edersee, Biosphärenreservat Rhön, NSG Kühkopf, Naturwaldreservate). Hinzu kommen nun weitere „Kernflächen” im Umfang von 11.000 Hektar (Summe 20.000 ha).

15.300 Hektar der künftigen Kernflächen (> 75 %) sind „Wald außer regelmäßigem Betrieb” (W.a.r.B.). Diese Waldflächen waren in der Vergangenheit aufgrund der Standortbedingungen entweder wirtschaftlich unrentabel und wurden daher nicht genutzt (ihr Status wird alle 10 Jahre bei der Forsteinrichtung neu bestimmt), ihre Nutzung ist durch Schutzgebietsverordnungen verboten oder es handelt sich um Ausgleichsflächen für Eingriffe, auf denen ein Nutzungsverbot festgeschrieben wurde.

  • BUND – Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen
  • BVNH – Botanische Vereinigung für Naturschutz in Hessen
  • HGON – Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz
  • NABU – Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Hessen
     

Weitere Informationen

  • Pressekontakt:
    Thomas Norgall, Naturschutzreferent BUND Hessen, Tel. 0170 2277238,
    Mark Harthun, Naturschutzreferent NABU Hessen, Tel. 06441 67904-16,
    Oliver Conz, Vorsitzender HGON, beim Pressetermin im Forstamt Wiesbaden-Chausseehaus um 14.00 Uhr, Tel. 0170/2739055
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