Pressemitteilung

Verwaltungsgerichtshof Kassel weist Klage gegen das Freigabe-Verfahren radioaktiver Stoffe aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis ab

30. August 2024 | Atomkraft

Am 29.08.2024 hat der VGH Kassel die BUND-Klage gegen das Freigabe-Verfahren radioaktiver Stoffe aus dem Rückbau des AKW Biblis abgewiesen.

AKW Biblis Atomkraftwerk Biblis.  (Foto: Niko Martin)

BUND zeigt sich enttäuscht

Der Verwaltungsgerichtshof Kassel (VHG Kassel) hat am 29. August 2024 die Klage des hessischen Landesverbandes des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) gegen das Verfahren zur Freigabe radioaktiver Stoffe aus dem Rückbau des AKW Biblis abgewiesen.

Jörg Nitsch, Landesvorsitzender des BUND Hessen: „Wir sind enttäuscht, dass viele unserer Hinweise auf Fehler im Konzept zur Freigabe radioaktivem Abrissmaterials aus dem Rückbau des AKW Biblis zu Lasten des Strahlenschutzes der Bevölkerung nicht gewürdigt wurden. Wir wollen den Rückbau, aber mit soviel Strahlenschutz wie möglich.“

Der BUND Hessen wird nach Vorlage der schriftlichen Urteilsbegründung prüfen, ob er die vom VGH Kassel eröffnete Möglichkeit der Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht nutzen wird.

Rückfragen: Dr. Werner Neumann, BUND-Atomexperte, 0172 6673815

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
www.bund-hessen.de

BUND Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main 

 

Zur Übersicht

BUND-Bestellkorb