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Pressemitteilung

Saubere Luft für Frankfurt: Fechenheim darf wieder hoffen! – Braunkohlestaubverbrennung kommt erneut vor Gericht

11. Februar 2014 | Energiewende, Umweltgifte, Luftreinhaltung

Der Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat die Berufung nun insbesondere wegen der unzureichenden Würdigung der Quecksilberproblematik zugelassen.

Saubere Luft! (Grafik: Niko Martin; Foto der Schornsteine: Christine Kirchhoff)

Nachdem das Verwaltungsgericht Frankfurt die Klage des BUND Hessen abgelehnt hatte, hatte der BUND die Zulassung der Beschwerde beim höchsten hessischen Verwaltungsgericht, dem VGH in Kassel, beantragt. Der VGH hat dieser Beschwerde am 30.01.2014 stattgegeben, weil, wie es in seinem Beschluss wörtlich heißt, „ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils bestehen”, das in der ersten Instanz gefällt wurde.

Der BUND befürchtet, dass das Braunkohlestaubkraftwerk jährlich 5.000 Tonnen Kohlendioxid, 200 Tonnen Schwefeldioxid, 96 Tonnen Stickoxid, zwei Tonnen Staub und zwei Kilogramm Quecksilber in die Luft bläst. Der VGH hat die Berufung nun insbesondere wegen der unzureichenden Würdigung der Quecksilberproblematik zugelassen.

Am 19. April 2011 hatte der BUND Hessen auf Wunsch seines Kreisverbandes Frankfurt und mit Unterstützung der Bürgerinitiative „Zukunft Fechenheim” Klage gegen den Genehmigungsbescheid zur Errichtung/Erweiterung des Braunkohlestaubkraftwerkes der AlessaChemie in Frankfurt-Fechenheim eingelegt. Die Klage ist ein praktischer Beitrag gegen die weitere Luftverschmutzung im Frankfurter Osten, mit dem der BUND die Bürgerinnen und Bürger im Frankfurter Osten bei ihrem Kampf um saubere Lauft und gegen die zunehmende Gesundheitsgefährdung unterstützt.
 

Hintergrund: „Zur Gefährlichkeit von Quecksilber“

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