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Pressemitteilung

Braunkohlestaubkraftwerk in Frankfurt Fechenheim: Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat entschieden – Enttäuschung beim BUND

25. Februar 2016 | Energiewende, Klimawandel

Genehmigung für 45.000 Tonnen Kohlendioxid, 200 Tonnen Schwefeldioxid, 96 Tonnen Stickoxid, zwei Tonnen Staub und zwei Kilogramm Quecksilber pro Jahr.

Saubere Luft? (Grafik: Niko Martin; Foto der Schornsteine: Christine Kirchhoff) Saubere Luft? (Grafik: Niko Martin – Foto der Schornsteine: Christine Kirchhoff)

Mit Enttäuschung reagiert der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) auf die Abweisung seiner Klage gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt zur Errichtung und Erweiterung des Braunkohlestaubkraftwerkes der Alessa Chemie in Frankfurt-Fechenheim durch den Verwaltungsgerichtshof in Kassel. „Die Bevölkerung im Frankfurter Osten muss nun weiter mit der hohen Luftbelastung leben”, bedauert BUND Vorstandsmitglied Prof. Lutz Katzschner. Katzschner kündigt an, dass sein Verband die schriftliche Urteilsbegründung prüfen und erst dann über die weitere Vorgehensweise entscheiden werde.

Nicht durchdringen konnte der BUND mit seiner Forderung nach einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), denn das Gericht entschied, dass die beiden Kraftwerkskessel, die das so genannte Braunkohlestaubkraftwerk bilden, hinsichtlich der UVP-Pflicht isoliert betrachtet werden dürfen, obwohl sie in einem Gebäude mit zwei weiteren, bereits vorhandenen Kraftwerkseinheiten stehen. Die UVP-Pflicht gilt für Kraftwerke mit einer Leistung ab 50 Megawatt. In dem Kraftwerksgebäude ist insgesamt eine Leistung von ca. 60 Megawatt vorhanden. Die beiden Kessel des Braunkohlestaubkraftwerks haben jedoch nur eine Leistung von 19,99 Megawatt und unterschreiten damit für sich genommen den Grenzwert zur UVP-Pflicht. Das Gericht sah zwar auch die vom BUND aufgeworfene Problematik der engen räumlichen und technischen Verknüpfung aller Kraftwerkskessel untereinander. Es folgte im Ergebnis aber der These der Genehmigungsbehörde, dass die Blöcke nicht gleichzeitig betrieben würden und damit die isolierte Betrachtung zulässig sei.

Der BUND hatte seine Klage auch mit einem zu hohen Schadstoffausstoß des Braunkohlestaubkraftwerks begründet. Nach der Genehmigung durfte das Braunkohlestaubkraftwerk pro Jahr 45.000 Tonnen Kohlendioxid, 200 Tonnen Schwefeldioxid, 96 Tonnen Stickoxid, zwei Tonnen Staub und zwei Kilogramm Quecksilber ausstoßen. Zu viel für die Luft in Frankfurt und ein Widerspruch zum Klimaschutz fand der BUND und legte die Klage ein. Besonders die hohen Emissionen des Supergiftes Quecksilber bewertete der BUND kritisch.
 

Hintergrund: Zur Gefährlichkeit von Quecksilber

Das Schwermetall Quecksilber und seine Verbindungen sind hochgiftig für Mensch und Umwelt. In Deutschland stammten nach einer Studie des Instituts für Ökologie und Politik (Ökopol) im Auftrag der grünen Bundestagsfraktion zwischen 2010 bis 2012 rund 70 Prozent der Quecksilberemission aus dem Energiesektor, vor allem aus den mit Braun- und Steinkohle befeuerten Kraftwerken. Als chemisches Element ist es nicht abbaubar und reichert sich in der Umwelt an. Über die Luft gelangt Quecksilber mit dem Regen in Gewässer, reichert sich in Fischen an und wird über die über die Nahrungskette vom Menschen aufgenommen. Eine hohe über lange Zeit auftretende Quecksilberbelastung kann zu schweren Gesundheitsschäden führen, hierzu gehören Störungen des Nervensystems, des Immun- sowie des Fortpflanzungssystems. Besonders gefährdet sind Kinder, wenn ihre Mutter deutlich überhöhten Quecksilberdosen ausgesetzt waren. In diesen Fällen steigt die Wahrscheinlichkeit einer dauerhaften Schädigung des Nervensystems des Kindes.
 

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