Die gestern erfolgte Übergabe des Endberichts des Runden Tisches „Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried” an den Umweltausschuss des Hessischen Landtags bewertet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) als eine ganz wichtige Etappe zur Rettung der Wälder im Hessischen Ried. BUND Vorstandsmitglied Herwig Winter: „Wir sind sehr erleichtert, dass die unterschiedlichen Interessensgruppen am Ende eine einstimmige Empfehlung an die Landespolitik abgegeben haben.” Die Rettung der Wälder im Hessischen Ried ist für den BUND eine der ganz zentralen umweltpolitischen Herausforderungen der nächsten Jahre und Jahrzehnte. Es geht um die Qualität großer Erholungsräume und einmaliger Naturschätze.
Auslöser für die Einberufung des Runden Tisches war ein Beschluss des Hessischen Landtags aus dem Jahr 2006, in dem der Wille zur nachhaltigen Verbesserung des Waldzustandes im Hessischen Ried bekräftigt wurde. Die Arbeit des Runden Tisches konnte aber erst beginnen, nachdem im Jahr 2012 eine „Machbarkeitsstudie” vorlag, in der die technische Machbarkeit zur Erhöhung der Grundwasserstände unter den Wäldern bei einem gleichzeitigen Schutz der Siedlungen und der landwirtschaftlich genutzten Flächen bestätigt wurde.
Die Empfehlungen des Runden Tisches zielen auf die Umsetzung der Machbarkeitsstudie und einen Sanierungswaldbau. In den Schutzgebieten muss der Waldbau den Naturschutzzielen Rechnung tragen. Notwendig ist in vielen Bereichen ein Waldbau, der sich an der Stabilitätsverbesserung der heute geschwächten Bestände orientiert. Wichtig war den Mitgliedern des Runden Tisches auch, dass die Betroffenen weiterhin an den Planungen beteiligt werden.
Die sechs Empfehlungen des Runden Tisches lauten:
Der Runde Tisch empfiehlt zusammenfassend (wobei die Reihenfolge keine Gewichtung darstellt):
- Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie sollte dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend in den Aufspiegelungsbereichen 9.1, 9.2 und 9.3, die im FFH- und Vogelschutzgebiet Jägersburger/ Gernsheimer wald liegen, begonnen werden. Dort ist der ökologische Effekt am größten. Ob zusätzlich auch eine Aufspiegelung in den weiteren fünf Aufspiegelungszentren erfolgen soll, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
- Innerhalb aller FFH-und Vogelschutzgebiete sollte der notwendige sanierungswaldbau umge- hend an die rechtlichen und fachlichen Erfordernissen des Naturschutzes angepasst werden. Das bedeutet z. B., dass – anders als heute – Altbestände aus der Nutzung genommen werden. entsprechende Beteiligung von und Entschädigungen für die Eigentümer sind dabei unabdingbar.
- Die bisherigen Stützungs- und Schutzmaßnahmen des Westwaldprojektes (Bereiche „Darmstadt 1 – Harras und Triesch – und Groß-Gerau 3 – Büttelborner Wald) sowie der Bereich Darmstadt 5 (NSG Pfungstädter Moor) sollten optimiert und fortgesetzt werden.
- Außerhalb der FFH-und Vogelschutzgebiete sollte der notwendige Sanierungswaldbau ebenfalls umgehend beginnen.
- Es wird die Gründung eines Waldsanierungsverbandes empfohlen.
- Die Frage der Finanzierung wurde am Runden tisch nicht abschließend behandelt. es wird empfohlen, die Finanzierung an den Begünstigten1 auszurichten. Der Runde Tisch hat verschiedene Instrumente dazu geprüft (Kap. 4.3).
1 Der Begriff der Begünstigten kommt aus dem Wasserverbandsrecht. Es muss klar sein, dass die Waldbesitzer nicht mit „Begünstigte” gemeint sind, auch nicht, wenn ihnen finanzielle Mittel für die Waldsanierung zur Verfügung gestellt werden.
Link zum Endbericht des Runden Tisches: [rundertisch-hessischesried.de/ried/pdf/endbericht.pdf]
Weitere Informationen
- Pressekontakt:
Thomas Norgall, stellv. Geschäftsführer BUND Hessen, Tel. 0170 2277238, thomas.norgall(at)bund-hessen.de - Bild herunterladen (Foto: Henner Gonnermann)
- Themenseite Riedwälder retten