Einleitestelle von K+S für salzhaltige Abwässer in die Werra.
(Foto: Thomas Norgall / BUND Hessen)
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) hat mit K+S einen Vergleich zur Beendigung des Eilverfahrens gegen die Grundwasserversalzung durch die Haldenerweiterung am Standort Hattorf abgeschlossen.
Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Der drohende gewaltige und vor allem vermeidbare Salzeintrag in das Grundwasser ist abgewendet. Wir sind sehr froh, dass wir K+S erneut einen Vergleich zum Schutz der Umwelt abringen konnten.“
Mit dem Vergleich hat sich K+S zur Vermeidung einer gerichtlichen Entscheidung in diesem Verfahren verpflichtet, eine Abdichtung der Althalde Hattorf gegen eintretendes Salzwasser aus der anstehenden dritten Erweiterung zu errichten. Im Gegenzug wird der BUND Hessen seinen Eilantrag zur Verhinderung der Grundwasserversalzung zurücknehmen.
Der BUND Hessen hatte zuvor prognostiziert, dass bis zu eine Million Kubikmeter Salzabwasser zusätzlich in das Grundwasser unter der Halde Hattorf eindringen würde, wenn die dritte Haldenerweiterung ohne die Abdichtung, die von den Fachleuten als „hydraulische Trennung“ bezeichnet wird, errichtet wird.
Zur Vermeidung dieser zusätzlichen Grundwasserversalzung hatte das Regierungspräsidium Kassel bei den beiden früheren Haldenerweiterungen die Abdichtung der Althalde mit Kunststoffbahnen angeordnet. Im Unterschied zu den Erweiterungen der Phase 1 und 2 war diese Anordnung in der Genehmigung zur Erweiterung der Phase 3 nicht enthalten.
Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche mit demselben Ziel zunächst gescheitert waren, musste ein gerichtliches Eilverfahren mit Erörterungstermin vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof durchgeführt werden.
„Mit dem Vergleich haben wir einen unmittelbaren Erfolg zum Schutz des Grundwassers vor weiterer Verschlechterung erzielt. Eine Verbesserung der Umweltsituation wird jedoch erst eintreten, wenn K+S alle Rückstände aus dem Kalibergbau wieder in die ausgebeuteten Kaligruben zurückbringt und die bestehenden Halden endlich abdichtet, sodass weniger salzhaltiges Haldenabwasser in die Werra eingeleitet wird“, erläutert Jörg Nitsch.
Hintergrund
In Hessen prägen drei Großhalden des Kalibergbaus die Landschaft: Hattorf, Wintershall und Neuhof. Sie alle sind im Besitz des Unternehmens K+S. Auf diesen Halden werden Abfallprodukte beim Abbau von Kalisalzen gelagert. Denn bei der Gewinnung der Kalisalze sind mehr als 70 Prozent der geförderten Salze unbrauchbar und werden deshalb auf den Halden aufgeschüttet.
Das Salz hat bereits eine erhebliche Restfeuchte, die bei nicht abgedichteten Halden in das Grundwasser als Salzwasser versickert. Kommt dieser Salzabfall mit Niederschlag in Kontakt, löst sich zusätzlich das Salz aus den Halden und versickert ebenfalls. Liegt keine funktionsfähige Basisabdichtung vor, gelangen diese Sickerwässer als Salzwasser ebenfalls in das Grundwasser. Zwar hat K+S mit der Abdeckung von Halden begonnen, um die Grundwasserversalzung aufgrund von Niederschlag zu reduzieren, doch ist eine Trendwende nicht absehbar. Bisher wurden nur kleine Flächen auf den ebenen Haldenhochflächen abgedeckt, nicht aber an den viel größeren Haldenflanken.
Jede Haldenerweiterung vergrößert den Haldenwasseranfall und verstärkt die Gewässerbelastung und verringert die Möglichkeiten, die Versalzung zu reduzieren. Die Erweiterung der Halde Hattorf begann in 2018 und erfolgt in drei Phasen. Die Erweiterungsfläche beträgt insgesamt über 60 Hektar. Phase 1 wurde in 2018, Phase 2 in 2021 und Phase 3 in 2025 genehmigt. Bei jeder Phase wird neuer Salzabfall an die Althalde gekippt. Die Genehmigungen für die Phasen 1 und 2 sahen hier jeweils hydraulische Trennungen zwischen Alt- und Neuhalde durch Kunststoffdichtungsbahnen (KDB) vor. Das Salzabwasser aus dem neu angeschütteten Salz trifft auf diese Trennschicht, wird im Idealfall zur Basisabdichtung der Neuschüttung abgeleitet und zusammen mit dem übrigen salzhaltigen Haldenabwasser in die Werra oder in ehemalige Kaliwerke in Niedersachsen eingeleitet. Eine Verschmutzung des Grundwassers wurde zumindest nach den Planungen und Genehmigungen ausgeschlossen (der BUND Hessen bezweifelt auch dies vehement).
Bei der in diesem Jahr bewilligten Phase 3 verlief es hingegen anders. Hier wurde in der Genehmigung auf die hydraulische Trennung zwischen Althalde und neuer Anschüttung verzichtet. Mit der Erweiterungsphase 3 wurde somit eine weitere Schädigung des Grundwassers zugelassen, denn die Althalde verfügt überwiegen über keine Basisabdichtung nach dem Stand der Technik. Dies hat das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) bestätigt und dieser Sachverhalt ist zwischen allen Prozessbeteiligten, also der Genehmigungsbehörde RP Kassel, dem Antragsteller K+S und dem Kläger BUND Hessen, dem Grunde nach unstrittig.
K+S hatte in seinen ursprünglichen Antragsunterlagen bereits die Menge von 575.297 Kubikmeter Salzwasser bei einer Restfeuchte im Salz von 3,4 Prozent angegeben, die ins Grundwasser eindringen würde. Genehmigt wurde dann aber eine doppelt so hohe Restfeuchte von ca. 7,5 Prozent. Eine solche Erhöhung der Restfeuchte tritt z. B. ein, wenn zur Vermeidung der Staubentwicklung Salzwasser zum Befeuchten des aufzuhaldenden Salzabfall verwendet wird. Erlaubt wurde K+S Damit ein zusätzlicher Eintrag von ca. eine Million Kubikmeter Salzabwasser in das Grundwasser. Diese Grundwasserversalzung wurde nun abgewendet.
K+S und die Genehmigungsbehörde hielten die Grundwasserversalzung für zulässig, weil sie einem Kompensationsgedanken folgen. Mit Kompensation ist hier gemeint: Eine Neuversalzung des Grundwassers wäre zulässig, wenn andere bestehende Versalzungswege geschlossen würden. Die Neuversalzung wäre diesem Gedanken folgend nicht größer als die Verringerung des Salzeintrags durch bereits bestehende Versalzungswege. Diese Vorgehensweise steht allerdings im Widerspruch zur Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG). Nach dieser gilt im Wasserrecht ein Verbesserungsgebot. Die Verringerung der aktuellen Salzeinträge ist eine Rechtspflicht, die nicht durch neue Versalzungswege kompensiert werden darf. Dies gilt jedenfalls dann, wenn sich – wie im vorliegenden Fall – der oder die betroffenen Grundwasserkörper bereits in einem schlechten „chemischen Zustand“ befinden. Die beklagte Genehmigung enthält einen unzulässigen Kompensationsgedanken, mit dem die Versalzung im Grundwasser nicht verringert, sondern eine bestehende unzulässige Schädigung durch eine neuen Genehmigung auf sehr lange Zeit festgeschrieben wurde.
Der BUND Hessen klagt bereits vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in der Hauptsache gegen alle drei Erweiterungsphasen. Das Gericht plant, über alle Klagen in 2026 zu entscheiden.
In früheren Vergleichen konnte der BUND Hessen bereites eine Reduzierung der Verpressung von Salzabwasser in den Untergrund und den Verzicht auf künftige Verpressungen sowie eine Reduktion der Einleitung von Salzabwasser in die Werra erreichen:
- 21.11.2017 K+S: Entsorgung von Salzabwässern – Vergleichsverhandlungen erfolgreich
- 19.10.2023 Weniger Salz in die Werra: Vergleich zwischen dem BUND Hessen und K+S
Weitere Informationen:
Rückfragen beantwortet: Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen (Tel. 0160 92687471)
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