Europäischer Grauwolf
(Foto: Stefan Eschweiler)
Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) und die Gesellschaft zum Schutz der Wölfe (GzSdW) sind über den heutigen Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Kassel tief enttäuscht. Dieser hat entschieden: „Die behördliche Zulassung einer letalen Entnahme von vier juvenilen Wölfen sowie eine Eingrenzung des Jagdgebiets auf den Lahn-Dill-Kreis ist rechtlich nicht zu beanstanden.“
Thomas Norgall, BUND Hessen: „Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs ist für uns eine große Enttäuschung. Da Wolfswelpen keine Nutztiere reißen, wird sich durch den vom Land gewollten Abschuss von Wolfswelpen des ‚Greifensteiner Rudels‘ nichts an der Problematik im Lahn-Dill-Kreis und im angrenzenden Rheinland-Pfalz ändern.“
Björn Sepke, Vorstandsmitglied der GzSdW, stellt die Frage nach der Zukunft des Wolfs in Hessen: „In Hessen gibt es nur drei Rudel, von denen zwei aber aktuell auch in Rheinland-Pfalz jagen. Warum muss bei so einem geringen Bestand schon die Nachwuchsrate verringert werden?“
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