Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 21. Juni 2021
Deutschland verstößt gegen europäische Vorgaben zum Gewässerschutz. Nach den Plänen der Bundesländer werden bis 2027 anders als vorgeschrieben nur wenige Gewässer in einen guten Zustand versetzt werden, kritisiert der Landesverband Hessen des Bundes für für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) in seiner Stellungnahme zur Bewirtschaftungsplanung für die Gewässer von 2021 bis 2027. Für viele Seen und Flüsse – wie beispielsweise den Rhein – wird das Erreichen der Ziele teilweise weit über 2027 hinausgeschoben. Dies verstößt gegen geltendes Wasserrecht. Jörg Nitsch, Vorsitzender des BUND Hessen: „Das Programm 100 Wilde Bäche der Hessischen Umweltministerin ist gut, kann aber die langjährigen Versäumnisse der Kommunen als Eigentümer der Fließgewässer und der Landesregierung nicht korrigieren. Dringend erforderlich ist eine staatliche Verantwortung für die Grundwasserbewirtschaftung und die Wiedereinführung der Grundwasserabgabe zur Bewältigung der Klimakrise sowie der schnelle Ausbau der Kläranlagen mit einer 4. Reinigungsstufe zur Vermeidung weiterer Grundwassergefärdungen mit Mikroschadstoffen.“
Die Herausforderungen wachsen mit der Klimakrise. In Dürrezeiten führen Flüsse weniger Wasser. Damit steigt deren Schadstoffkonzentration. Bei Starkregen belasten unkontrollierte Einleitungen von verschmutztem Mischwasser und Straßenabwasser die Oberflächengewässer. Die Landesregierung muss einerseits die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung stellen. Andererseits müssen schädliche Bewirtschaftungsmethoden unterbunden werden.
Die Länder identifizieren beispielsweise die Landwirtschaft unter anderem wegen zu hoher Nitrat-Einträge als eine Hauptverursacherin schlechter Wasserqualität. Auch mit den durch Erosion ausgelösten Bodeneinträgen trägt sie maßgeblich zum schlechten Zustand bei. Steuerfinanzierte Agrarbeihilfen darf es zukünftig nur noch geben, wenn Gewässerschutzstandards eingehalten werden.
Weiterhin sind die Einträge von Phosphat aus hessischen Kläranlagen in die Oberflächengewässer die Ursache von Algen-Massenentwicklungen besonders in den wegen Wasserkraftanlagen gestauten größeren Flüssen. Hier kann es im Sommer zu nächtlichen Fischsterben wegen Sauerstoffmangels kommen. Die Phosphat-Einleitungen müssen deutlich verringert werden, um auch die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Im Hessischen Ried sterben seit Jahren großflächig zum Teil europarechtlich geschützte Wälder ab, weil ihre Wurzeln wegen ständig sinkender Grundwasserspiegel den Anschluss ans Wasser verloren haben. Statt den Grundwasserstand zu erhöhen, wird die Situation schöngeredet und der mengenmäßige Zustand des Grundwassers als „gut“ bewertet - eine skandalöse Beurteilung!
Der BUND wird im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eine Stellungnahme abgeben. Der Umweltverband macht zudem Vorschläge zu Maßnahmen, um den guten Zustand an Flüssen, Seen und für das Grundwasser bis zum Jahre 2027 zu erreichen.
Weitere Informationen:
- Hintergrundinformationen zur Wasserrahmenrichtlinie, der europäischen Richtlinie zum Gewässerschutz
- EU-Beschwerde über die mangelhafte Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie von BUND und NABU, in der schon viele der Defizite beschrieben wurden
- Themenseite zu Wasser und Gewässern
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