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Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Hessen

12. Februar 2007 | Flüsse & Gewässer

Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie in Hessen

Inhalt

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie eröffnet die Möglichkeit, Bäche, Flüsse und Seen aber auch das Grundwasser in einen „guten Zustand” zu überführen oder ihn zu erhalten. Die vorläufige Bestandsaufnahme der Gewässer ist auch in Hessen abgeschlossen. Nun sollen die Bewirtschaftungspläne erstellt werden. Hier gilt es, die Umsetzung des Artikels 14 der Wasserrahmenrichtlinie, die Öffentlichkeitsbeteiligung, bei den Behörden einzufordern.

Die Broschüre „Aktiv werden” zeigt Handlungs- und Einmischungsmöglichkeiten auf und erläutert die Zielrichtung der Wasserrahmenrichtlinie.

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32 Seiten

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