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Pressemitteilung

Frankfurter Flughafen: Wenigstens nachts muss Ruhe sein!

21. Oktober 2018 | Flughafen

In der neuen Legislaturperiode sollte sich die Hessische Landesregierung verstärkt für das generelle Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr einsetzen.

Deckelung muss bei den Menschen ankommen – echtes Nachtflugverbot (Grafik: Niko Martin) Deckelung muss bei den Menschen ankommen – echtes Nachtflugverbot (Grafik: Niko Martin)

Sieben Jahre nach Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest des Frankfurter Flughafens hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) seine Forderung nach einem Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr erneuert. BUND-Vorstandsmitglied Stephan Baumann: „Der Mensch hat ein Recht auf acht Stunden Schlaf. Wenigstens nachts muss Ruhe sein.”

Wie die Fluglärmkommission (FLK) fordert auch der BUND, eine deutliche Reduktion der verspäteten Landungen nach 23 Uhr. „Der Planfeststellungsbeschluss muss geändert werden. Hier sind die Fraport und das Land Hessen gefordert”, verlangt BUND-Vorstandsmitglied Stephan Baumann. Die FLK hatte die Landesregierung Ende September diesen Jahres aufgefordert, den bestehenden Planfeststellungsbeschluss zu ändern, so dass die Zahl der zulässigen, ungeplanten Landungen deutlich reduziert wird (Pressemitteilung der FLK vom 26.09.2018).

Die bisherigen Bemühungen der Landesregierung zur Durchsetzung der Nachtruhe begrüßt der BUND. Sie sind aber nicht ausreichend. In der nächsten Legislaturperiode müsse sich die Hessische Landesregierung um wirksame Verbesserungen bei der Novelle des Fluglärmgesetzes bemühen und insbesondere für das generelle Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr kämpfen.
 

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