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Pressemitteilung

Frankfurter Flughafen: BUND begrüßt den Lärmpausen-Beschluss der Fluglärmkommission – Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr bleibt unverzichtbar

28. Januar 2015 | Flughafen

Wichtig ist dem BUND, dass die tatsächlichen Wirkungen der siebenstündigen Lärmpause durch ein Monitoring dokumentiert werden.

Lärmpausen in den Nachtrandstunden (22-23 und 5-6 Uhr) sind kein echtes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. (Grafik: Niko Martin) Lärmpausen in den Nachtrandstunden (22-23 und 5-6 Uhr) sind kein echtes Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. (Grafik: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt den differenzierten Beschluss der Frankfurter Fluglärmkommission zur Frage einer Verlängerung der Nachtruhe auf sieben Stunden. „Die Landesregierung sollte nun den Praxistest einer Lärmpause von sieben Stunden auf der Basis des Beschlusses der Fluglärmkommission veranlassen”, sagt der stellvertretende Landesgeschäftsführer des BUND Hessen, Thomas Norgall. Die von Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir mit persönlichem Engagement angeschobene Diskussion um die Verbesserung der Nachtruhe am Frankfurter Flughafen belegt darüberhinaus, dass Deutschland ein generelles Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr benötigt.

Der BUND hält es angesichts der Gesundheitsgefährdung durch Nachtflug angezeigt, dass der Versuch einer Entlastung der Bevölkerung unternommen wird. „Wir hätten uns einen größeren positiven Effekt der Lärmpausenmodelle gewünscht, doch nun soll man wenigstens versuchen, den zumindest in der Summe kleinen, positiven Effekt zu verwirklichen”, meint Thomas Norgall vom BUND. Wichtig ist dem Verband, dass die tatsächlichen Wirkungen der siebenstündigen Lärmpause durch ein Monitoring dokumentiert werden und dass die Politik keine Angst hat, ihre Entscheidung zu korrigieren, falls sich in der Praxis bisher nicht prognostizierte größere Nachteile zeigen.

Die differenzierte Analyse der Fluglärmkommission zeigt, dass keines der Modelle uneingeschränkt empfohlen werden kann. So hat die Kommission klar herausgearbeitet, dass alle Lärmpausen-Modelle bei Ostbetrieb in der zusammenfassenden Bewertung problematisch sind und dass alle Modelle auch bei Westbetrieb immer auch mit Nachteilen für bestimmte Lagen verbunden sind.

Die Diskussion der letzten Monate bestätigt den BUND aber vor allem in der Forderung nach einem gesetzlichen Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr. Diese Forderung richtet sich an die Bundesregierung. Der BUND hält es für fatal, dass CDU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vom 17.12.2013 die Einführung des Nachtflugverbots abgelehnt haben. „Es wäre gut, wenn die Fraktionen des Hessischen Landtages sich mit ihren kommunalen Mandatsträgern und über die Parteigrenzen hinweg zu einer politischen Koalition „Pro Nachtflugverbot” zusammenschließen würden.”
 

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