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Pressemitteilung

Ein verlorenes Jahr für die sterbenden Wälder im Hessischen Ried – BUND fordert Grundwasseraufspiegelung

03. März 2016 | Hessisches Ried Wälder

„So darf es angesichts der dramatischen Situation im Hessischen Ried nicht weitergehen. Wasserversorgung und Walderhaltung müssen endlich in Einklang gebracht werden.”

Bild des sich auflösenden Ried-Waldes (Foto: Henner Gonnermann) Bild des sich auflösenden Ried-Waldes (Foto: Henner Gonnermann)  (Foto: Henner Gonnermann)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) fordert zur Rettung der Wälder im Hessischen Ried die Aufspiegelung des Grundwassers. BUND Vorstandsmitglied Guido Carl: „Der Runde Tisch Grundwassersanierung hat schon im letzten Jahr die Grundwasseraufspiegelung empfohlen. Doch bis heute ist nichts passiert. So darf es angesichts der dramatischen Situation im Hessischen Ried nicht weitergehen. Wasserversorgung und Walderhaltung müssen endlich in Einklang gebracht werden.”

Der vom Umweltministerium im Auftrag des Landes Hessen eingesetzte Runde Tisch „Verbesserung der Grundwassersituation im Hessischen Ried” hat im letzten Frühjahr seinen Abschlussbericht mit weitreichenden Vorschlägen zur Rettung der Wälder vorgelegt. Doch die Verbesserung der Wasserversorgung der Bäume kommt bis heute nicht in Gang. Das letzte Jahr war ein verlorenes Jahr für die sterbenden Wälder im Hessischen Ried. „Nun muss die Grundwassersanierung endlich in Gang kommen”, fordert Guido Carl vom BUND.
 

Hintergrundinformation

Seit vielen Jahren ist bekannt, dass die vor gut 50 Jahren ausgelösten radikalen Grundwasserabsenkungen ein Waldsterben im Hessischen Ried verursachten, das sich bis heute fortsetzt. Alle bisherigen Gegenmaßnahmen wie der auch nun wieder propagierte Waldumbau blieben erfolglos, weil die nötige Wasserversorgung der Wälder nicht wiederhergestellt wurde. Der Hessische Landtag bekräftigte zwar immer wieder seinen Willen zur Waldrettung, doch eine durchgreifende Verbesserung konnte bisher nicht erzielt werden.

Mit der Vorlage einer Machbarkeitsstudie zur Grundwasseraufspiegelung bei gleichzeitigem Vernässungsschutz entstand erstmals ein Konzept die Anforderungen der Wälder mit dem Belangen der Wasserversorgung deutlich besser zu vereinbaren. Der Hessische Landtag forderte daraufhin die Landeregierung am 07.03.2012 auf, „bis Oktober diesen Jahres im Ausschuss für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landtags einen umfassenden Bericht über Möglichkeiten und Konzepte zur Lösung der Grundwasserproblematik im Hessischen Ried vorzulegen und parallel einen runden Tisch als sinnvolles Instrument zur Lösung der Problematik einzurichten, ...”.

Im April 2015 beendete der Runde Tisch seine Arbeit und empfahl zur Verbesserung der Situation die folgenden sechs Punkte:

  • Die Umsetzung der Machbarkeitsstudie sollte dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz folgend in den Aufspiegelungsbereichen 9.1, 9.2 und 9.3, die im FFH- und Vogelschutzgebiet Jägersburger/Gernsheimer Wald liegen, begonnen werden. Dort ist der ökologische Effekt am größten. Ob zusätzlich auch eine Aufspiegelung in den weiteren fünf Aufspiegelungszentren erfolgen soll, kann zu einem späteren Zeitpunkt entschieden werden.
  • Innerhalb aller FFH-und Vogelschutzgebiete sollte der notwendige Sanierungswaldbau umgehend an die rechtlichen und fachlichen Erfordernisse des Naturschutzes angepasst werden. Das bedeutet z. B., dass – anders als heute – Altbestände aus der Nutzung genommen werden. entsprechende Beteiligung von und Entschädigungen für die Eigentümer sind dabei unabdingbar.
  • Die bisherigen Stützungs- und Schutzmaßnahmen des Westwaldprojektes (Bereiche Darmstadt 1 – Harras und Triesch – und Groß-Gerau 3 – Büttelborner Wald) sowie der Bereich Darmstadt 5 (NSG Pfungstädter Moor) sollten optimiert und fortgesetzt werden.
  • Außerhalb der FFH-und Vogelschutzgebiete sollte der notwendige sanierungswaldbau ebenfalls umgehend beginnen.
  • Es wird die Gründung eines Waldsanierungsverbandes empfohlen.
  • Die Frage der Finanzierung wurde am Runden Tisch nicht abschließend behandelt. es wird empfohlen, die Finanzierung an den Begünstigten auszurichten. Der Runde Tisch hat verschiedene Instrumente dazu geprüft (Kap. 4.3).
     

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