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Pressemitteilung

Der Flächenverlust im Offenland muss gestoppt werden! – BUND und HBV wenden sich gemeinsam an Landesregierung

07. März 2018 | Flächenschutz

Gemeinsame Presseinformation von BUND Landesverband Hessen e.V. und Hessischem Bauernverband e.V. zum Flächenverbrauch in Hessen.

Flächenverbrauch stoppen (Grafik: Niko Martin) Flächenverbrauch stoppen (Grafik: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Hessen, und der Hessische Bauernverband (HBV) wollen mit der am Mittwoch, 7. März 2018, im Rahmen eines Pressegespräches in der Autobahnraststätte „Taunusblick” vorgestellten gemeinsamen Broschüre „Der Flächenverlust im Offenland muss gestoppt werden!” darauf aufmerksam machen, dass jeder Quadratmeter bisheriger Freifläche, der neu versiegelt wird, unwiederbringlich für die Produktion von Lebensmitteln und die Biodiversität verloren ist. „Dem muss Einhalt geboten werden, da natürlich gewachsener Boden auch durch Entsiegelungsmaßnahmen nicht wieder neu hergestellt werden kann”, betonen der Landesvorstandssprecher des BUND Hessen, Jörg Nitsch, und der Präsident des Hessischen Bauernverbandes, Karsten Schmal, im Vorwort der Broschüre. 

„Um die von vielen Verbrauchern gewünschte regionale Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen, brauchen wir in der Nähe von Städten und dichtbesiedelten Gebieten landwirtschaftlich genutzte Flächen. Ohne Landwirtschaft vor Ort gibt es auch keine Versorgung mit regionalen Lebensmitteln – das muss allen klar sein”, hob Schmal mit Blick auf den von der Stadt Frankfurt geplanten neuen Stadtteil beidseits der Autobahn A5 hervor. Die Landwirtschaftsfläche in Hessen habe im Zeitraum von 1992 bis 2015 von circa 925.200 Hektar auf circa 884.500 Hektar und damit um 40.700 Hektar abgenommen. Seit 1950 seien fast 200.000 Hektar Landwirtschaftsfläche anderen Nutzungen zugeführt worden.  

Fruchtbare Böden bilden die Lebensgrundlage für Menschen, Tiere und Pflanzen. Sie sichern die Produktion von Lebensmitteln und nachwachsenden Rohstoffen und gewährleisten durch ihre Filter- und Pufferwirkung den Schutz des Grundwassers und die Regulation des Wasserhaushalts. 

Auch in Bezug auf den Klimaschutz sind landwirtschaftlich genutzte Flächen wichtig. Denn sie binden das klimaschädliche Treibhausgas CO2 und produzieren gleichzeitig Sauerstoff. So versorgt beispielsweise ein Hektar Winterraps 40 Menschen mit ihrem Jahresbedarf an Sauerstoff, ein Hektar Zuckerrüben sogar 58 Menschen. 

Jörg Nitsch: „Nach Ansicht des BUND vergrößern Städte und Kommunen, die ihr Heil in immer neuen Flächenausweisungen für Siedlungs- und Gewerbegebieten suchen, zunehmend die Abhängigkeit der EU von Nahrungsmittelimporten aus den Entwicklungsländern und exportieren so den Hunger dorthin. Die EU nutzt derzeit außerhalb Europas bereits rund 640 Mio. Hektar Land. Das ist eineinhalb Mal so viel wie die Landesfläche aller 28 Mitgliedsstaaten zusammen.” 

Um die Flächenversiegelung zu stoppen, fordern BUND und HBV die hessische Landesregierung auf, in der Nachhaltigkeitsstrategie einen Zielwert beim Flächenverbrauch festzulegen, der sich am Zielwert der Bundesregierung orientiert: Ein Hektar pro Tag bis 2020 und eine schnellstmögliche Reduktion des Flächenverbrauchs auf Netto-Null. 

Als Sofortmaßnahmen fordern BUND und HBV, dass alle Planungen, insbesondere für Siedlungs- und Verkehrsflächen, ab sofort mit dem Ziel der minimalen Neuversiegelung überprüft werden.
 

Konkret müssen

  • Straßenneubauvorhaben flächensparend und vorrangig durch Tunnel- oder Verdolungsvarianten realisiert werden.
  • Parkplätze bei der Ansiedlung von Gewerbe (hier vor allem Einkaufsmärkte) durch den Bau integrierter Parkmöglichkeiten (Unter- bzw. Erdgeschoss) geschaffen werden.
  • Gewerbegebäude (einschließlich Einkaufsmärkte) nur noch in mehrgeschossiger Bauweise genehmigt werden.
  • vor einer Genehmigung neuer Versiegelungsflächen landesweit die derzeit vorhandenen Gewerbebrachen erfasst und einer Wiedernutzung bzw. Umnutzung (z. B. auch zu Wohnsiedlungszwecken) sowie alle Baulücken erfasst und einer Nutzung zugeführt werden.
  • für Wohngebiete flächensparende Formen des Geschosswohnungsbaus mit ausreichender Durchgrünung bzw. Gemeinschaftlich nutzbaren Grünflächen als Standard angestrebt werden.
  • Städte und Gemeinden verpflichtet werden, Leerstandskataster aufzustellen.
  • Bauleitplanungen strikt nach dem Prinzip „Innenentwicklung vor Außenentwicklung” stattfinden.
     

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