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Pressemitteilung

BUND: Wichtiger Beitrag zum Schutz der Atemluft im Frankfurter Westen – Verbandsklage gegen EBS-Müllverbrennung erfolgreich

23. September 2014 | Umweltgifte, Chemie, Luftreinhaltung

Durch den Einsatz des BUND werden die Emissionen an Luftschadstoffen aus der EBS-Müllverbrennungsanlage Frankfurt-Höchst um ca. 6 % gesenkt.

Pflegeaktion in der Schwanheimer Düne durch den BUND Mitglieder des BUND Schwanheim beseitigen in im Naturschutzgebiet „Schwanheimer Düne” in mühevoller Arbeit Brombeeren, um die konkurrenzschwachen Arten der Sanddünen zu erhalten. Die Brombeeren breiten sich u. a. aus, weil die Nähstoffeinträge zu hoch sind. (Foto: BUND)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Verbandsklage gegen die EBS-Müllverbrennung erfolgreich abgeschlossen. „Wir haben einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Atemluft im Frankfurter Westen erreicht”, freut sich BUND Vorstandsmitglied Rudolf Schäfer. Durch den Einsatz des BUND wurden die Emissionen an Luftschadstoffen aus der EBS-Müllverbrennungsanlage um ca. 6 % gesenkt und die Einhaltung des Naturschutzrechts durchgesetzt. Einmal mehr hat sich gezeigt, dass wehrhafte Umweltverbände wie der BUND in Deutschland zur Durchsetzung des Umweltrechts unverzichtbar sind.

Der BUND konnte erreichen, dass die Rauchgasmenge der drei Verbrennungslinien von jeweils 217.000 Kubikmeter pro Stunde auf 204.000 Kubikmeter pro Stunde gesenkt wurde. Nach Angaben des Antragstellers bedeutet dies eine Absenkung der Emissionsfrachten bei den einzelnen Schadstoffen um jeweils 6 %. Verringert wurde so auch die Gefahr schädlicher Nährstoffanreicherungen im international bedeutsamen Naturschutzgebiet „Schwanheimer Düne” durch Stickstoffeinträge.
„Nachdem das Regierungspräsidium Darmstadt im Juli diesen Jahres eine Verringerung des Schadstoffausstoß aus der EBS-Müllverbrennung festgesetzt und einen formalen Mangel im Naturschutzrecht behoben hatte, war kein größerer Erfolg möglich”, erläutert Rudolf Schäfer vom BUND. Nach intensiver Beratung mit seinem Anwalt, dem Fachanwalt für Verwaltungsrecht Thomas Rahner sah der BUND keine Möglichkeit mehr, die dauerhafte Stilllegung der EBS-Müllverbrennung durchzusetzen.

Der BUND hatte die Zulassung der EBS-Müllverbrennung beklagt, weil er eine weitere Erhöhung der Luftbelastung im Frankfurter Westen verhindern und die hochspezialisierte Vegetation im Naturschutzgebiet „Schwanheimer Düne” gegen noch mehr Schadstoffeinträge schützen wollte. Diese Klageziele konnte der BUND nun teilweise erreichen. Besonders wichtig ist dem BUND die Verringerung der zusätzlichen Luftbelastung in den westlichen Frankfurter Stadtteilen, denn am amtlichen Messpunkt in Frankfurt-Höchst wird der gesetzliche Grenzwert für Stickstoffdioxid schon seit vielen Jahren überschritten. „Mit unserem eigentlichen Ziel, die Zunahme der Grenzwertüberschreitung vollständig zu verhindern, konnten wir uns aber leider nicht durchsetzen”, bedauert BUND Vorstandsmitglied Rudolf Schäfer.

Die gerichtliche Auseinandersetzung um die EBS-Müllverbrennung begann nach der ursprünglichen Genehmigung vom 29.02.2008. Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel die Klage in erster Instanz am 16.09.2009 negativ beschieden hatte, erzielte der BUND in der zweiten Instanz vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig dann am 29.09.2011 den erhofften Erfolg. Das höchste deutsche Verwaltungsgericht verwies die Streitsache an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel zurück. Bevor es dort zur weiteren Verhandlung kommen konnte, beantragte der Betreiber der EBS-Müllverbrennung im vergangenen Jahr jedoch eine sogenannte „Änderungsgenehmigung” zu seinem Zulassungsbescheid vom 29.02.2008. Inhalt des Änderungsantrags war die Reduktion der Abgasemissionen und die Vorlage einer FFH-Verträglichkeitsprüfung, in der die Folgen des Vorhabens für die „Schwanheimer Düne” erstmals ordnungsgemäß ermittelt wurden.

Nachdem das Regierungspräsidium diese Verbesserungen für die Umwelt mit einem Änderungsbescheid am 14.07.2014 festgesetzt hatte und der Verwaltungsgerichtshof in Kassel zu erkennen gab, dass er diesen Änderungsbescheid bei seiner Entscheidung über die BUND-Klage gegen den Ausgangsbescheid vom 29.02.2008 berücksichtigen würde, verzichteten die drei Prozessbeteiligten BUND Hessen (Kläger), Regierungspräsidium Darmstadt (Beklagter) und Infraserv (Betreiber der EBS-Anlage) auf ein Urteil und schlossen das Verfahren mit einem Vergleich ab. Der Vergleich beinhaltet lediglich die Anerkennung der reduzierten Umweltbelastung und die Festlegung zur Drittelung der Gerichtskosten.

Der BUND hatte sich zum Vergleich entschieden, weil er selbst bei einem positiven Ausgang seiner Klage keine Möglichkeit zur dauerhafte Stilllegung des Anlagenbetriebs mehr sah. Denn selbst wenn das Gericht die beklagte ursprüngliche Zulassung als rechtsfehlerhaft beanstandet hätte, hätte der Antragsteller die Wiederaufnahme des Betriebs durch eine Neubeantragung der Zulassung auf der Basis der Änderungsgenehmigung durchsetzen können.
 

Hintergrund

In EBS-Anlagen wird Müll zur Energiegewinnung verbrannt. Die Anlage, die auf dem Infraserv-Gelände in Frankfurt-Höchst betrieben werden soll, würde die Luftbelastung im Frankfurter Westen weiter verschlechtern. Denn bereits ohne die EBS-Anlage lag die Stickstoffdioxidbelastung schon vor der Genehmigung deutlich über dem gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter Luft, der zum Jahresbeginn 2010 in Kraft trat. Stickstoffdioxid ist ein gesundheitsschädliches Reizgas mit stechend-stickigem Geruch. Bereits bei relativ niedrigen Konzentrationen kommt es zu einer akuten Erhöhung der Atemwegswiderstände.
 

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