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Pressemitteilung

BUND Hessen widerspricht der Einlagerung von Sellafield-Castoren in das Standort-Zwischenlager des AKW Biblis

18. Februar 2020 | Atomkraft

Widerspruch gegen die 9. Änderungsgenehmigung zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standortzwischenlager in Biblis der BGZ mbH, denn der Abtransport der Castor-Behälter ist nicht gesichert.

Aufgrund von Sicherheitsmängeln besteht die Gefahr, dass radioaktivität freigesetzt wird. (Grafik: Niko Martin)

Abtransport der Castor-Behälter ist nicht gesichert

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat beim Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Widerspruch gegen dessen Genehmigung eingelegt, bis zu sieben Castoren vom Typ HAW 28 M mit Atomabfällen aus Sellafield in das Standortzwischenlager Biblis einzulagern.

In 26 Punkten legt der Umweltverband Sicherheitsmängel dar, die erst beseitigt sein müssen, bevor die Einlagerung stattfinden dürfe.

Hauptkritikpunkt des BUND ist, dass das Bundesamt mögliche Undichtigkeiten der Castor-Behälter in Kauf nimmt, ohne eine belastbare Lösung dafür zu haben, sollte dieses Problem auftreten.

Dr. Werner Neumann, BUND-Landesvorstandsmitglied: „Wenn der Primärdeckel des Behälters als die innere der beiden Abdichtungen versagt, darf der Behälter wegen des erhöhten Risikos nicht mehr transportiert werden; stattdessen muss der Deckel in einer speziellen Reparatureinheit, einer „heißen Zelle“ ausgetauscht werden.“

Nach Angaben des BUND verlange die Genehmigung aber keine heiße Zelle am Standort-Zwischenlager, sodass weder eine Reparatur undichter Behälter möglich wäre noch ein Abtransport zu einer Reparatureinheit. Vielmehr begnüge sich die Behörde mit einem Verweis auf theoretisch mögliche Varianten und „Konzepte“, die erst im Schadensfall ihre Eignung beweisen müssten, obwohl der Bescheid Gefahren und Freisetzungen von Radioaktivität betont.“

Werner Neumann: „Die Genehmigung ist wie eine Sackgasse ohne Wendehammer. Es wurde nur geprüft, wie die Behälter eingelagert werden können, aber nicht, wie man diese wieder abtransportieren kann.“

Der BUND kritisiert zum wiederholten Mal, dass eine Genehmigung im Atomrecht ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) und damit ohne Beteiligung der Öffentlichkeit stattfindet. Darüber hinaus seien zahlreiche Nebenbestimmungen und Anlagen des Bescheids bislang unbekannt, was eine fundierte Überprüfung der Genehmigungsunterlagen verhindert.

Guido Carl, stellvertretender Landesvorsitzender des BUND Hessen: „Der Bescheid nimmt Unsicherheiten in Kauf, wo Sicherheit gefordert ist. Dabei dient der Bescheid für Biblis als Blaupause für die Zwischenlager in Philippsburg, Brokdorf und Isar, wo die Castor-Behälter aus Sellafield und La Hague die gleichen Probleme mit sich bringen werden.“

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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D-60599 Frankfurt am Main

 

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