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Pressemitteilung

BUND gibt nicht auf – Dritte Halle in Hammersbach muss verhindert werden

30. März 2022 | Flächenschutz, Landwirtschaft

Der BUND Hessen wird die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt nicht akzeptieren. Mit der Entscheidung des Gerichts darf die Logistikhalle in Hammersbach weitergebaut werden.

Westerweiterung des Interkommualen Gewerbegebiets Limes bei Hammersbach. Das Bild zeigt die voranschreitende Bebauung. Im Vordergrund ist das Privatgrundstück zu sehen. Die Planen decken steinzeitliche Funde ab. (Foto: BUND / Neumann)  (Foto: Werner Neumann / BUND)

Frankfurt am Main, Pressemitteilung vom 30.03.2022

Interkommunales Gewerbegebiet Limes – Bebauung im Bereich ZwIGL Westerweiterung

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) wird die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt (VG Frankfurt) nicht akzeptieren. Das VG Frankfurt hatte den Antrag des BUND Hessen zur Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen die vom Main-Kinzig-Kreis erteilte Baugenehmigung für die Logistikhalle der Dietz AG in Hammersbach abgelehnt.

Werner Neumann, Vorstandsmitglied beim BUND Hessen und Vorsitzender des BUND Wetterau: „Wir werden die nächsthöhere Instanz anrufen, denn wir halten die Erweiterung des Gewerbegebietes für den Bau der Logistikhalle und die beklagte Baugenehmigung für rechtswidrig.“

Das VG Frankfurt hat das Klagerecht im Baugenehmigungsverfahren verneint. Die damit verbundene Rechtsfrage wird in Deutschland aber unterschiedlich beurteilt. Jeweils gegenteilige Auffassungen werden vom Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz und Bayern vertreten. 

Neumann bedauert, dass das VG Frankfurt durch eine denkbar schlichte Betrachtungsweise vermieden hat, sich mit dem umfangreichen und schwerwiegenden Vortrag des BUND Hessen in der Sache auseinanderzusetzen. Tatsächlich ist die Rechtsgrundlage sowohl des Bebauungsplans als auch der Baugenehmigung widersprüchlich und wacklig. Denn die Satzungsänderung des Zweckverbandes Limes über die Westerweiterung seines Gebietes hätte einstimmig erfolgen müssen, war sie aber nicht. In der Abwägung des Bebauungsplanes wurde hingegen festgestellt, es hätte gar keine Satzungsänderung gegeben. Neumann: „Der Zweckverband mit Bürgermeister Michael Göllner an der Spitze biegt sich die Dinge so hin, wie er es gerade will, entgegen der demokratischen Regeln. Satzungsänderung oder nicht – so oder so ist es rechtswidrig!“. 

Der BUND ist zuversichtlich, dass diese immense Zerstörung landwirtschaftlichen Bodens, der Natur und des Grundwassers gestoppt werden kann und die Bauten der Dietz AG wieder abgerissen werden. Denn neben dem BUND klagt auch die Mehrheit der Gemeindevertretung Hammersbach gegen das Projekt. Unterstützung erhält der BUND durch die Bürgerinitiative „Schatzboden“, den Kreisbauernverband sowie die Evangelische Kirche. Ein Eigentümer klagt zudem gegen die Enteignung seines Grundstücks für den Bau der dritten Halle. 

Im Anhang finden Sie ein Pressefoto, das die voranschreitende Bebauung zeigt. Im Vordergrund ist das Privatgrundstück zu sehen. Die Planen decken steinzeitliche Funde ab. (Foto: BUND / Neumann)

 

Weitere Informationen

 

Pressestelle BUND Hessen

Lynn Sophie Anders
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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Geleitsstraße 14
60599 Frankfurt am Main

 

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