Gemeinsame Pressemitteilung des Regionalbauernverbands Starkenburg und des BUND Hessen
Der Landesverband Hessen des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und der Regionalbauernverband Starkenburg (RBV) setzen sich gemeinsam ein gegen ein ungebremstes Fortschreiten der Flächenversiegelung. Besonders hart trifft es die Rheinebene, wo ein Logistikzentrum nach dem anderen aus dem Boden gestampft wird und der Ausbau der A 67 und B 44 bevorsteht. Hinzu kommen die enormen Ansprüche der Kommunen für neue Wohnsiedlungs- und Gewerbegebiete. Dr. Willi Billau, Vorsitzender des Regionalbauernverbands: „Derzeit werden im Raum Starkenburg täglich rund 2 ha Fläche betoniert und asphaltiert. Dem fallen ausgerechnet beste Böden, wie sie deutschlandweit nur an wenigen Stellen vorhanden sind, zum Opfer. Wenn das so weitergeht, gibt es hier absehbar bald keine Ackerfläche mehr.“
Unversiegelte Böden sind in Europa stets von Vegetation bedeckt und stellen damit einen zentralen Faktor bei der Bindung und Speicherung des Treibhausgases Kohlendioxid dar. Sie dienen so zum einen dem Klimaschutz, zum anderen sind sie die Grundlage für land- und forstwirtschaftliche Produktion und damit der Garant für die Sicherstellung der Ernährung. Nicht zuletzt bilden sie die Grundvoraussetzung für den Erhalt der Artenvielfalt. Die größten Verluste an Biodiversität finden sich im Offenland, im Bereich von Äckern und Wiesen. Jochen Kramer, zuständiges Vorstandsmitglied des BUND Hessen: „Wenn der Biodiversitätsrückgang aufgehalten werden soll, dann geht das nur, wenn der Flächenverlust gestoppt wird.“
Böden stellen eine endliche, nicht vermehrbare Ressource dar. Nachhaltig nutzen kann man sie nur, wenn sie nicht ständig neu versiegelt und damit faktisch zu Wüste gemacht werden. Eine alleinige Reduktion des Flächenverbrauchs auf 2,5 ha pro Tag, wie es die hessische Nachhaltigkeitsstrategie vorsieht, ist von Nachhaltigkeit weit entfernt. Nachhaltig ist nach Auffassung von BUND und RBV nur eine Netto-Null-Neuversiegelung. Das bedeutet, dass Böden nur in dem Umfang neu versiegelt werden dürfen, in dem sie andernorts entsiegelt und regeneriert werden. Zur Regeneration vormals versiegelter Flächen ist der in Neuversiegelungsflächen abgetragene Boden zu nutzen.
Weitere Informationen
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Jochen Kramer | BUND-Landesvorstand | Tel. 0163-7430372
Dr. Willi Billau | RBV-Vorsitzender | Tel. 0172-9143902 - Themenseite Flächenschutz
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