Frankfurt am Main. Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßt die Verschiebung des Prozesstermins im Fall A 49 (Teilabschnitt VKE 40) vom 13. Mai auf den 23. Juni 2020. „Dass der Bundesverwaltungsgerichtshof unserem Antrag auf Terminverschiebung gefolgt ist, lässt uns auf eine Stärkung unserer Rechtsposition hoffen“, erklärt der Landesvorsitzende, Jörg Nitsch. Die Terminverschiebung ermöglicht es, dass noch vor dem vom BUND Hessen angestrebten Prozess eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs am 28. Mai 2020 in einer ähnlichen Angelegenheit erfolgt, die ebenso mit dem Straßenbau und der Wasserrahmenrichtlinie zusammenhängt.
Der Umweltverband würde es vorziehen, wenn die Politik die Entscheidung über das richtige, das heißt nachhaltig bessere, Verkehrsmanagement nicht an die Gerichte delegieren würde, sondern nach heutigem Wissensstand entscheiden würde. „Der Bau einer Autobahn quer durch ein Wasserschutzgebiet ist widersinnig und die Abholzung eines intakten Waldgebietes ist bizarr, wenn ringsum Forsten vertrocknen und wir zugleich über eine Verkehrswende aus Gründen des Klimaschutzes diskutieren“, so Nitsch weiter. Betroffen sind wertvolle Ackerböden und wunderbare Wälder im Dannenröder Forst und im europarechtlich geschützten Herrenwald. Ein weiterer Schwerpunkt der Kritik ist der Verkehrs-Lärm.
Hintergrund:
Vor kurzem wurde klar, dass bei der Planfeststellung gegen die Wasserrahmenrichtlinie verstoßen wurde. Neuere Verwaltungsgerichtsverfahren haben in letzter Zeit Verfahrensfehler herausgearbeitet, die mit der „Abarbeitung“ der EU-Wasserrahmenrichtlinie zusammenhängen. Das ist eine juristisch recht komplizierte Materie. Überhaupt nicht kompliziert ist hingegen, dass es gute Gründe gibt, sich Sorgen um den Gewässerschutz entlang der A 49 zu machen. Der Zweckverband Mittelhessische Wasserwerke (ZMW) betreibt dort eine Brunnengalerie und versorgt 500.000 Menschen, sogar im Rhein-Main-Gebiet. Mitten durch dieses Wasserschutzgebiet soll die neue Autobahn verlaufen.
Der EuGH wird am 28.5. in einer ähnlichen Angelegenheit (Wasserrahmenrichtlinie und Straßenbau) eine „Vorabentscheidung“ bekanntgeben. So eine „Vorabentscheidung“ klärt, wie das EU-Recht in den Ländern auszulegen ist.
Der BUND nutzt als Anwalt der Natur seine Klagemöglichkeit, um konkrete Gefahren für Mensch und Natur abzuwehren. Genau so ein Effekt ist mit der Klage gegen die „A 49“ verbunden. Der BUND Hessen hatte zuvor beim Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die Rücknahme des Planfeststellungsbeschlusses für den Teilabschnitt VKE 40 beantragt. Und er hat weiter beantragt, dass alle Maßnahmen insbesondere die geplanten Rodungen zurückgestellt werden.
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Dipl. Biol. Dr. Wolfgang Dennhöfer | Tel: 06631-6643 | Mobil: +49 157 56348352 | w.dennhoefer@web.de - Pressemitteilung: BUND klagt gegen den Ausbau der A 49 vom 01. November 2019
- Spendenaufruf "Keine A 49!"
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