Chronik der A 49

Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten. Unter diesem Motto kämpft der BUND seit 40 Jahren im Vogelsberg gegen den Ausbau der Bundesautobahn A 49.

Autobahn in Mittelhessen – Stationen von Planung und Widerstand:

» Ende der 1960er Jahre

Bundesverkehrsminister Leber verspricht der Stadt Marburg einen vierspurigen Ausbau der B 3 nach Kassel.

» um 1970

Eine Autobahn A 49 soll östlich von Marburg verlaufen und vor Gießen an die B3 angeschlossen werden. Es werden zwei Varianten einer Führung durch den Ebsdorfer Grund vorgelegt (Zielpunkte Hassenhausen und Odenhausen).
U.a. wegen starken Widerstands der betroffenen Gemeinden und der Landwirtschaft werden diese Pläne aufgegeben.

» Mitte der 70er Jahre

Eine Autobahn Bremen-Gießen soll westlich von Marburg verlaufen und vor Gießen auf die B 3 geführt werden. Eine West-Ost-Autobahn (Olpe -Hattenbacher Dreieck : A 4) ist nördlich von Marburg (durch den Burgwald) geplant. Die A 49 soll in Form der Ohmtaltrasse geführt werden (Querung des Ohmbecken zwischen Rüdigheim und Schweinsberg Richtung Erfurtshausen / Mardorf). Die Autobahn Bremen-Gießen soll nun aus dem Bereich Cölbe östlich Richtung Kirchhain geführt und dann mit der A 49 verbunden werden.

» 1979

Die Autobahn Bremen-Gießen wird aus Kostengründen aufgegeben.

» Anfang der 1980er Jahre

Die 1978 gegründete „Aktionsgemeinschaft Schutz des Ohmtals" bündelt im Kreis Marburg-Biedenkopf und in Teilen des Vogelsbergkreises und des Kreises Gießen den Widerstand gegen die A 49. Im Bereich Schwalm ist es die Bürgerinitiative „Rettet die Schwalm". Dazu kommt in dieser frühen Zeit noch die „Schutzgemeinschaft Gleental".

Der Hessische Wirtschaftsminister Heinz-Herbert Karry unterbreitet den Bürgerinitiativen im Bereich der Schwalm, des Vogelsbergs und des Kreises Marburg-Biedenkopf folgendes Angebot: Wenn die Bürgerinitiativen sich bereit erklären, das Votum eines neutralen Schiedsrichters zu akzeptieren, werde er 50 000 DM für eine Untersuchung zur Verfügung stellen. Die Landesregierung werde das Ergebnis der Untersuchung ebenfalls akzeptieren, auch wenn sie ein negatives Votum zur Autobahn enthalte. Doch es kommt zu Missverständnissen – der Deal platzt.

Eine „Nutzwertanalyse" zu Trassenvarianten der A 49 (Ohmtaltrasse, Maulbachtrasse, Herrenwaldtrasse) wird erstellt. Die Ohmtaltrasse wird bestätigt. Die Aktionsgemeinschaft „Schutz des Ohmtals" weist schwerwiegende inhaltliche Fehler der Nutzwertanalyse nach. Trotz ursprünglich gegenteiliger Aussage kommt es zu einer erneuten Untersuchung.

» ab 1990

Die erneute Untersuchung kommt zum Ergebnis, die Maulbachtrasse (bis Amöneburg identisch mit der Ohmtaltrasse) sei die beste Trasse für die Führung der A 49. Sie wird dem Projektdossier des Bundes zur A 49 zugrunde gelegt.

Die Bürgerinitiativen der verschiedenen Bereiche haben sich zur Arbeitsgemeinschaft „Keine A 49" zusammengeschlossen. Daneben gibt es eine (vornehmlich von Anwohner*innen der B3 und der Industrie unterstützte) „Bürgeraktion pro A 49", die Unterschriften für den Bau der A 49 sammelt.

In der Presse genannte Zahlen von ca. 100 000 Unterschriften für den Bau der A 49 lässt die Aktionsgemeinschaft „Schutz des Ohmtals" vom Hessischen Datenschutzbeauftragten überprüfen. Er kommt zum Ergebnis, dass ca. 10 000 Unterschriften vorliegen. Etwa die gleiche Anzahl von Unterschriften liegt gegen den Bau der A 49 vor. Die CDU/FDP-Landesregierung lässt unter Sofortvollzug die A 49 ab Borken/Kerstenhausen weiterbauen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof verfügt einen Baustopp bei Bischhausen (1994). Aufgrund dieses Baustopps, einer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht und einer daraus folgenden Koalitionsvereinbarung der Landesregierung von SPD und Grünen wird das Untersuchungsgebiet ausgeweitet.

» Ende der 1990er Jahre

Die von der Landesregierung beauftragte Gutachtergruppe, die die Auswirkungen der Autobahnplanung auf Mensch und Umwelt untersucht, empfiehlt wegen der Schwere der Schäden einen Verzicht auf die Autobahnplanung und empfiehlt Lösungen im Bereich von Ortsumgehungen. Der Hessische Wirtschaftsminister (SPD) veröffentlicht diese Stellungnahme nicht und hält an seinen Planungen fest. Als beste Trasse wird nach einem Modulvergleich die Herrenwaldtrasse (West) vorgeschlagen (20.1.1999). Der Zusatz „West" bezieht sich auf die Führung westlich von Ziegenhain und Treysa.

» Beginn des 21. Jahrhunderts

Die Regionalversammlung Mittelhessen spricht sich (bei Ablehnung durch die Vertreter des Vogelsbergkreises, der Grünen und eines Mitglieds der SPD aus dem Kreis Gießen) für die A 49 in Form der Herrenwaldtrasse aus (2001).

Die CDU/FDP-Landesregierung bereitet ein Planfeststellungsverfahren für diese Trasse vor.

Die Stadt Kirtorf fordert – mit Rückhalt im Vogelsbergkreis – die Führung der Autobahn westlich an Stadtallendorf vorbei und über die B 62 neu nach Marburg (mit Anschluss an die B3). Die in der Arbeitsgemeinschaft „Keine A 49" zusammengeschlossenen Gruppen treten weiterhin für grundsätzliche Alternativen zum Bau der Autobahn ein und legen dem Bund ein entsprechendes Grundkonzept vor, erhalten aber keine Antwort. Im Jahr 2002 werden die Planunterlagen für die Trasse West Herrenwald vorgestellt.

» 2004

Der Herrenwald wird vom Regierungspräsidenten in Gießen als FFH-Gebiet (europäisches Naturschutzgebiet) gemeldet. U.a. ein großes Kammmolchvorkommen bewegt die für die Planung Verantwortlichen eine neue Trassenvariante im Bereich des Herrenwalds entwickeln zu lassen. Die Marburger Stadtverordneten lehnen einstimmig eine Führung der A 49 durch Marburg ab (Sept.2004).

» 2005

Homberg/Ohm und später der Vogelsbergkreis geben (nach Mehrheitsbeschluss) ihren Widerstand gegen eine Führung der A 49 durch denVogelsbergkreis auf. November 2005 wird eine modifizierte Herrenwaldtrasse vorgestellt, die nahe an Stadtallendorf und Niederklein vorbeiführt.

» 2006

2006 gründet sich in der Schwalm (in Nachfolge der Bürgerinitiative „Rettet die Schwalm") der Verein „Schwalm ohne Autobahn" und macht mit größeren Veranstaltungen auf grundsätzliche und regionale Probleme (u.a. unerwünschte wirtschaftliche Folgen, deutlich größereVerkehrsbelastung in Treysa) in Zusammenhang mit dem geplanten Autobahnbau aufmerksam.

» Februar 2007

Es gibt Petitionsanträge gegen die A 49. Das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Bischhausen-Treysa (VKE 20) läuft. Die Anhörungen sind abgeschlossen. Rechtliche Schritte gegen einen Planfeststellungsbeschluss sind wahrscheinlich. Das Auslegeverfahren für die Planungen Treysa-Stadtallendorf (VKE 30) ist am 11.10.2006 abgelaufen. Die Hessische Landesregierung plant für das Frühjahr 2007 die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen für den Autobahnabschnitt VKE 40 von Stadtallendorf nach Maulbach bzw. Gemünden/Felda.

Die endgültige Entscheidung wird in der Gemengelage von politischen, fachlichen, juristischen und finanziellen Argumenten und der Ablehnung oder Akzeptanz durch die Bevölkerung durch den Bund getroffen. Die zwischenzeitlich aufgegebenen Pläne einer West-Ost-Autobahn (A 4) werden fortgeführt. Ausweislich des Projektdossiers zur A 49 gibt es Überlegungen, sie auf einem Teilstück (Stadtallendorf-Neustadt) mit der A 49 zu koppeln.

» ab 2014

Im April 2014 wird die Klage von BUND und NABU vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abgewiesen. Das Bundesverwaltungsgericht berief sich u.a. darauf, dass die Europäische Kommission die „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ bejaht habe. Die Einbeziehung der Europäischen Kommission war erfolgt, weil die Autobahnplanung in ein Natura-2000-Gebiet bei Stadtallendorf eingreift.

In zwei Petitionen der „Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen“ (formuliert vom Unterzeichner) wird die Europäische Kommission aufgefordert, die Anerkennung der zwingenden Gründe.....zurückzunehmen, da sämtliche angegebenen konkreten Gründe sachlich falsch seien. Die offensichtlichsten Fehler (in Stadtallendorf würden durch den Autobahnbau bis zu 13 600 neue Arbeitsplätze geschaffen, das untergeordnete Straßennetz werde um ca. 100 000 Fahrzeuge pro Tag entlastet und die Lärmbelastung werde im untergeordneten Straßennetz um mindestens 50% abnehmen) wurden im Internet berichtigt, aber ohne Zurücknahme der Anerkennung der zwingenden Gründe. Die Berichtigung dieser Punkte war trotz anfänglichen Widerstands der Kommission unabweisbar, weil die Fehler zu offensichtlich waren: Bei derAnzahl der erwarteten Arbeitsplätze in Stadtallendorf war der Ist-Zustand der Arbeitsplätze mit dem erwarteten Zuwachs verwechselt worden, eine Autobahn auf der maximal 38 000 Fahrzeige pro Tag verkehren, kann nicht pro Tag das untergeordnete Straßennetz um 100 000 Fahrzeuge entlasten, zumal von den 38 000 Fahrzeugen 24 000 Fahrzeuge Verlagerungsverkehr von der Strecke A 7 – A 5 wären und 1 500 Fahrzeuge induktiver, also von der Autobahn selbst erzeugter, Verkehr. Beim dritten Punkt lag u.a. ein banaler Übersetzungsfehler vor. Die Hessische Landesregierung hatte sich geweigert, von sich aus die Kommission über die auch ihr bewussten Fehler zu informieren.

Die zweite Petition vom November 2016 zur geforderten Berichtigung der restlichen Fehler wurde vom Petitionsausschuss angenommen. Seit zwei Jahren weigert sich aber die Kommission, darauf inhaltlich einzugehen, ganz offensichtlich, weil es ihr peinlich ist einzugestehen, dass auch die weiteren angegebenen konkreten Punkte sachlich falsch sind. Um in einem Zug von Schwalmstadt –Treysa nach Gemünden/Felda bauen zu können, fällt die Entscheidung, die A 49 als ÖPP-Projekt zu bauen. In einer Petition wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die dazu erforderliche Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gefordert. Das wird wegen fiskalischer Interessen des Bundes abgelehnt, auch nachdem das Bundesverfassungsgericht im November 2017 (nach einer Klage der Grünen zu Stuttgart 21) die Verweigerung solcher Informationen an die Vertreter der Legislative als unzulässig erklärt hat. Der Bundesrechnungshof erhebt Anfang 2018 schwerwiegende Bedenken gegen die Methodik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung. Sie werden der Öffentlichkeit nicht bekanntgegeben. Mit der gleichzeitigen Forderung nach Berücksichtigung dieser Einwände gibt der Haushaltsausschuss des Bunderstages 1,1 Milliarden für die A 49 frei. Der Bundesrechnungshof fordert Oktober 2018 die Rücknahme dieser Freigabe, weil es keinerlei Berücksichtigung seiner fachlich begründeten Einwände gegeben habe, und spricht von einer Missachtung des Parlaments durch das Bundesverkehrsministerium. Die Öffentlichkeit erfährt von den Inhalten nichts. Es ist davon auszugehen, dass in der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages die CDU/CSU-SPD-Mehrheit, vermutlich unterstützt von der FDP, der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nicht nachkommen wird.

» November 2019

Der BUND Landesverband Hessen klagt gegen den Ausbau des Autobahnabschnitts VKE 40, da durch die Planung bedeutende Trinkwasscherschutzgebiete, alte Wälder in Dannenröder sowie Bereiche im europäisch geschützten Herrenwald gefährdet sind.

» Ende 2019 bis Juni 2020

Die Erwartung, dass der Haushaltausschuss des Deutschen Bundestages der Aufforderung des Bundesrechnungshofes nicht nachkommen wird, hat sich bestätigt.

Insgesamt haben sich aber gewaltige Veränderungen ergeben:

  • Die DEGES soll die Planungen übernehmen.
  • Der Widerstand in der Region gewinnt eine neue Dynamik. Dies hat verschiedene Gründe. Dazu gehören die gewachsene Sensibilität für ökologische Fragen in der Öffentlichkeit im weitesten Sinn (Klimaveränderung, gewachsene Einsicht in die Schutzwürdigkeit von Wasser und Wald, die gewaltige Abnahme der Biomasse im Bereich der Insekten – eine Krefelder Untersuchung stellt in ihrem Bereich einen Rückgang auf 25% innerhalb von 25 Jahren fest; die Ergebnisse werden vielerorts bestätigt –, Gefährdung der Artenvielfalt im Bereich von Tieren und Pflanzen; neue Akteure, vor allem im Bereich des Vogelsbergkreises; Wiederaufflammen des öffentlichen Protests in Form verschiedener Demonstrationen; junge Menschen, die auch in anderen Bereichen ein Umdenken fordern, werden auf den Protest aufmerksam, bauen Baumhäuser in eine Gruppe alter Eichen, die dem geplanten Autobahnbau zum Opfer fallen würden; eine Mahnwache mit vielen Beteiligten sichert den dauerhaften Kontakt und eine Unterstützung der Waldbesetzer; regelmäßige sonntägliche Waldspaziergänge im Dannenröder Forst (viel größer als der Hambacher Forst), der zunehmend überregional wahrgenommen wird; Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht zur Wasserproblematik; eine Online-Petition zum „Dannenröder Appell“ hat bis zum heutigen Tag 14 000 Unterstützer
  • eine Petition an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtags macht darauf aufmerksam, dass der Nachweis der „zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“, der erforderlich ist, um in das europäische Schutzgebiet (FFH) Herrenwald bei Stadtallendorf eingreifen zu dürfen, nicht vorliegt.
  • Die großflächigen Abholzungen werden von Oktober 2019 auf Oktober 2020 verschoben.
  • Diskussionen um den Inhalt einer Reihe sog. Ausgleichsmaßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen verstärken sich.
  • Die DEGES erstellt (entgegen der Informationen aus dem Hessischen Wirtschaftsministerium, dass die Fernstraßengesellschaft des Bundes dafür zuständig sei) eine abschließende Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, die einen preiswerteren Bau der A49 durch ÖPP nachweisen soll.
  • Nach Presseinformationen passiert diese Untersuchung, die öffentlich nicht bekannt geworden ist, den Bundesrechnungshof und den Haushaltsausschuss des Bundestags. Die DEGES versucht durch eine Ausstellung (zunächst im Internet, dann auch im Rathaus Stadtallendorf) die Meinungshoheit in Sachen A 49 zurückzugewinnen. Wahrscheinlich wird aber die Unzulänglichkeit der dort getroffenen Aussagen durch inhaltliche Diskussionen auch größeren Kreisen bewusst werden. In einer Presseerklärung stellt das Aktionsbündnis Keine A 49 sein Alternativkonzept vor.

» Juni 2020

Am 23. Juni 2020 hat das Bundesverwaltungsgericht die Klage des BUND gegen die A 49 verhandelt. Das Gericht hat die Auffassung des BUND Hessen bestätigt, dass der Planfeststellungsbeschluss die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) missachtet. Dennoch hatte das Gericht die Klage des BUND Hessen gegen den Weiterbau der A 49 nach langer Beratung abgewiesen. Einen Vergleichsvorschlag des BVerwG zur Nachholung der fehlenden wasserrechtlichen Fachprüfung unter Beteiligung des BUND lehnte das Land Hessen ab. Der BUND-Landesvorsitzende Jörg Nitsch erklärt: „Wir sind tief enttäuscht. Aber wir sind nicht verbittert. In den letzten Monaten haben wir eine überwältigende Bestärkung durch unterschiedliche Gruppen und viele Einzelpersonen erfahren. Und gerade in den letzten Wochen hat ein beeindruckendes Medien-Echo deutlich gemacht: Unser Kampf für Mensch und Natur und gegen die A 49 rüttelt Menschen in ganz Deutschland auf. Besonders freut uns, dass junge Umwelt- und Klimaschutzgruppen den Schutz des Dannenröder Forsts zu ihrem Thema gemacht haben. Der BUND Hessen fordert nun von der Landesregierung ein Moratorium beim Straßenbau. Denn Baurecht ist keine Baupflicht!"

» Oktober 2020

Am 01. Oktober 2020 beginnen die Rodungsarbeiten im Herrenwald. Die drei Waldgebiete, in denen Fällarbeiten für die Trassen stattfinden sollten, waren von Aktivist*innen besetzt, die in den Wäldern Camps und auf den Bäumen Baumhäuser errichtet hatten. Die Baumbesetzung versuchte in den darauffolgenden Wochen die Rodungsarbeiten zu verhindern.

» Dezember 2020

Am 08. Dezember 2020 fiel der letzte Baum auf der Trasse im Dannenröder Wald.

Vielen Dank

Wir danken Reinhard Forst für die Bereitstellung der Chronik der A 49, die er seit Beginn der Planung festgehalten hat. Er ist Mitglied der Botanischen Vereinigung für Naturschutz in Hessen und seit vielen Jahren Sprecher der Aktionsgemeinschaft „Schutz des Ohmtals, e.V.“

BUND-Bestellkorb