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Prof. Dr. Lorenz Jarass und Rechtsanwalt Wolfgang Baumann bewerten in Ihrer Publikation »Überdimensionierter Netzausbau behindert die Energiewende Erforderliche Änderungen beim Netzentwicklungsplan Strom« den von der Bundesnetzagentur bestätigten Netzentwicklungsplan, der die Grundlage für die Novellierung ddes Bundesbedarfsplangesetzes ist. Grund dafür sind immense Kosten
Die Übertragungsnetzbetreiber fordern bis 2030 knapp 15.000 km Netzausbau mit Investitionskosten von 79 Mrd., bis 2035 fast 18.000 km mit Investitionskosten von 95 Mrd. Die Bundesnetzagentur hält davon einen wesentlichen Teil für erforderlich, nämlich bis 2030 einen Netzausbau von insgesamt rund 12.000 km mit Investitionskosten von gut 60 Mrd., wobei der Zeitraum bis 2035 nicht von der Bundesnetzagentur überprüft wurde.
Zur Vermeidung von kostenintensiven Fehlinvestitionen erscheint deshalb eine Bewertung des Netzentwicklungsplans dringlich.