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Pressemitteilung

Weltwassertag am 22. März 2014 – BUND: Kein Ausbau der Wasserkraft in Hessen

21. März 2014 | Flüsse & Gewässer

”Bis 2015 muss der gute Zustand der Gewässer hergestellt werden. Dazu gehört die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Wassertiere und Geschiebe.”

Weltwassertag: Fische müssen wieder besser durch Flüsse wandern können! (Grafik: Niko Martin) Weltwassertag: Fische müssen wieder besser durch Flüsse wandern können! (Grafik: Niko Martin)

Anlässlich des Weltwassertages am 22. März fordert der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND ) von der Landesregierung den Verzicht auf den Ausbau der Wasserkraft in Hessen.

CDU und Bündnis 90 / Die Grünen haben im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Wasserkraftanlagen im Rahmen der neuen europäischen Wasserrichtlinien und im Einklang mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt bestehen bleiben und ausgebaut werden sollen.

Jörg Nitsch, Vorstandssprecher: „Dieser Formelkompromiss steht im Widerspruch zur geltenden Rechtslage und zum aktuellen wissenschaftlich-technischem Erkenntnisstand. Bis 2015 muss der gute Zustand der Gewässer hergestellt werden. Dazu gehört die Durchgängigkeit der Fließgewässer für Wassertiere und Geschiebe.”

In den hessischen Flüssen wären 2007 etwa 85% der Querbauwerke für den Fischaufstieg nicht oder weitgehend unpassierbar gewesen, 63% bei der Abwärtswanderung. So gebe es in der Lahn mehr als 10 Wasserkraftanlagen bis zu den Lachsflüssen Dill und Weil, im hessischen Main sechs Anlagen. Selbst bei einer Überlebensrate von 80% am einzelnen Kraftwerk überlebten nur 10% der Fische, wenn sie 10 Wasserkraftanlagen überwinden müssen.

Die 15. Rhein-Ministerkonferenz hatte am 28. Oktober 2013 unter Beteiligung des hessischen Umweltministeriums bekräftigt, dass „möglichst keine Wanderhindernisse in noch freien Fließstrecken gebaut werden sollen, um diese Fließstrecken als Laich- und Jungfischhabitate erhalten zu können.”

Der BUND Hessen fordert die Landesregierung auf,

  • keine neuen Wasserkraftanlagen mit neuen Querbauwerken zuzulassen,
  • Betriebserlaubnisse für bestehende Kleinanlagen, die die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie nicht erfüllen, nicht zu verlängern,
  • nicht mehr benötigte Querbauwerke in Fließgewässern abbauen zu lassen,
  • sich dafür einzusetzen, dass bei der Novelle des EEG keine Förderung für Neuanlagen erfolgt.

Die vom BUND unterstützte Energiewende würde dadurch nicht gestört. Jörg Nitsch, Vorstandssprecher: „Der Anteil der Wasserkraft liegt in Hessen bei lediglich 1 bis 2% der Bruttostromerzeugung und kann alternativ durch Wind- und Sonnenenergie erzeugt werden.”
 

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