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Pressemitteilung

Vogelschutzgebiet Mariannenaue – Erleichterung über Wiederherstellung der Ruhezone

08. Mai 2017 | Biologische Vielfalt, Naturschutz

Der BUND bittet die Sportbootfahrer*innen um eine Beachtung des Befahrensverbotes der Mariannenaue (Vogelschutzgebiet zwischen Wiesbaden und Rüdesheim).

Vogelschutzgebiet – Ruhezonen respektieren (Grafik: Niko Martin) Vogelschutzgebiet – Ruhezonen respektieren (Grafik: Niko Martin)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) ist über die Wiederherstellung der Ruhezone im Vogelschutzgebiet Mariannenaue erleichtert. BUND Naturschutzreferent Thomas Norgall: „Es hat lange gedauert, doch nun sind wir froh, dass die seltenen und bestandsbedrohten Vogelarten in den Stillwasserzonen der Mariannenaue wieder eine Ruhezone finden.” Der BUND bittet die Sportbootfahrerinnen und Sportfahrer um eine Beachtung des Befahrensverbotes, denn in unserer dichtbesiedelten Kulturlandschaft hängt das Überleben störungsempfindlicher Arten davon ab, dass wir ihnen zumindest in den ausgewiesenen Schutzgebieten auch wirklich Ruhe gönnen.
 

Hintergrund

Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte in der letzten Woche die „Schutzanordnung zum Schutz der Brut-, Zug- und Rastvogelarten im Naturschutzgebiet Mariannenaue” bekannt gemacht. Geschützt werden u.a. die Wasservogelarten Eisvogel, Singschwan, Zwerg- und Gänsesäger, Ohrentaucher, Zwergtaucher, Bruchwasserläufer, Waldwasserläufer, Flussregenpfeifer, Flussuferläufer, Krick-, Knäk-, Löffel-, Spieß-, Tafel-, Reiherente, Blässgans, Graugans, Graureiher, Lachmöwe oder Kormoran sowie die Jagdgebiete des Fischadlers und des Schwarzmilans.

Mit der Verordnung wird das Befahrensverbot für die Stillwasserzonen des Vogelschutzgebietes Mariannenaue wiederhergestellt, das im letzten Jahr durch einen Fehler des Bundesverkehrsministeriums bei der Novelle der Befahrensverordnung für die Bundeswasserstraße „Rhein” für die Sommermonate entfallen war. Die Schutzanordung des Regierungspräsidiums war zur Schließung der Rechtslücke unerlässlich. Bei der Mariannenaue handelt es sich um eine Insel im Rhein, die seit Jahrzehnten als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist und wegen ihrer herausragenden Bedeutung gleich mehrere internationale Schutzkategorien trägt. Die Mariannenaue ist nach dem EU-Recht als FFH- und Vogelschutzgebiet ausgewiesen. Sie ist zugleich „Europareservat” nach den Kriterien des „Europarats” und ein „Feuchtgebiet von internationaler Bedeutung” nach den Kriterien, die 1971 in der Stadt Ramsar im Iran festgelegt wurden. Deutschland ist der RAMSAR-Konvention bereits 1976 beigetreten und hat damit zugesichert, alle „Feuchtgebiete internationaler Bedeutung”, die so genannten RAMSAR-Gebiete rechtlich zu sichern.
 

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