Pressemitteilung

Geplanter Kormoran-Abschuss in Hessen rechtlich und fachlich nicht haltbar

13. Oktober 2025 | Naturschutz, Flüsse & Gewässer, Biologische Vielfalt

NABU, BUND und HGON: Landesregierung muss Verordnungsentwurf dringend überarbeiten

Kormoran  (Foto: Herwig Winter)

Die hessischen Umweltverbände NABU, BUND und HGON sprechen sich in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen den von der Landesregierung geplanten erleichterten Abschuss von Kormoranen aus. Der aktuelle Entwurf einer Ausnahmeverordnung sieht vor, den Abschuss des heimischen Vogels künftig landesweit an bestimmten Gewässerabschnitten und auf fischereiwirtschaftlich genutzten Flächen zu erlauben. „Wir lehnen die geplante Schießerlaubnis entschieden ab. Statt pauschaler Abschüsse von Kormoranen braucht es einen sinnvollen und gezielten Schutz der heimischen Fischarten und ihrer Lebensräume“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Maik Sommerhage. „Die geplante Regelung ist rechtlich wie fachlich nicht haltbar und gefährdet eine geschützte Vogelart, deren Bestand ohnehin unter Druck steht“, so Jörg Nitsch, Landesvorsitzender des BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland).

Kormoran ist falscher Sündenbock

Im Verordnungsentwurf macht die Landesregierung den Kormoran für den Rückgang heimischer Fischarten wie der selten gewordenen Äsche verantwortlich. „Es gibt keine wissenschaftlich belastbaren Belege für eine solche Abschussbegründung. Die Ursachen für den Fischrückgang sind vielmehr menschengemacht: verbaute Flüsse, verschlechterte Wasserqualität und die Folgen des Klimawandels“, erläutern Dr. Nils Stanik und Inga Hundertmark, Vorsitzende der HGON (Hessische Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie). Statt den Abschuss von Kormoranen zu erlauben, fordern die Umweltverbände die konsequente Umsetzung von EU-Wasserrahmenrichtlinie und Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) in Hessen. Zum Schutz gefährdeter Fische braucht es mehr Durchgängigkeit der Flüsse und Bäche, eine bessere Gewässerqualität und einen konsequenten Schutz von Laichplätzen. „Vom Ziel der Wasserrahmenrichtlinie, dass alle hessischen Gewässer bis Ende 2027 in einem guten ökologischen Zustand sein müssen, sind wir noch weit entfernt. Über 80 Prozent unserer heimischen Flüsse und Bäche verfehlen dieses Ziel bis heute“, so NABU-Chef Sommerhage.

Voraussetzung für Abschusserlaubnis nicht erfüllt

Der Kormoran ist laut der aktuellen Roten Liste der Brutvogelarten Hessens in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Im ganzen Bundesland gab es in diesem Jahr gerade einmal 464 Brutpaare in 18 Brutkolonien. Die Zahlen haben sich in den letzten zehn Jahren kaum verändert und liegen im Durschnitt bei etwa 450 Brutpaaren. Eine landesweite Abschusserlaubnis ohne feste Obergrenzen, artenschutzrechtliche Prüfung oder begleitendes Monitoring würde den ohnehin belasteten Bestand weiter gefährden. Damit sind die Voraussetzungen für eine Ausnahme nach dem Bundesnaturschutzgesetz und der EU-Vogelschutzrichtlinie nicht erfüllt.

Verstöße gegen Vorgaben des nationalen und europäischen Artenschutzrechts

Darüber hinaus fehlen im Verordnungsentwurf zwingend erforderliche Prüfungen zumutbarer Alternativen für einen Abschuss, etwa der Einsatz technischer Schutzmaßnahmen an Teichanlagen. Auch eine fundierte Begründung, warum eine Reduzierung des Kormoranbestands notwendig sein soll, um erhebliche fischereiwirtschaftliche Schäden abzuwenden, liegt nicht vor. Die geplante Regelung verstößt nach Angaben der Umweltverbände somit gegen zentrale Vorgaben des nationalen und europäischen Artenschutzrechts.

 

Für Rückfragen

BUND Hessen:

  • Josephin Bruhn
  • Naturschutzreferentin
  • Tel.: 0176-85911130

HGON:

  • Dr. Nils Stanik, Inga Hundertmark
  • Vorsitzende der HGON
  • Tel.: 06008-1803

NABU Hessen:

  • Mark Harthun
  • Geschäftsführer Naturschutz
  • Tel.: 0170-3652404

 

Pressestelle BUND Hessen

Andrea Mateja
069 677376 43
presse(at)bund-hessen.de
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