Pressemitteilung

Gefährlicher Rückschritt für den Waldschutz in Hessen

04. Februar 2026 | Waldbewirtschaftung, Bannwälder erhalten, Naturschutz, Wälder

Der BUND Hessen kritisiert die am 3. Februar eingebrachte Novelle des Hessischen Waldgesetzes.

Foto von Fläche im Bannwald Wald wird zu Bannwald erklärt, wenn er aufgrund seiner Lage und seiner flächenmäßigen Ausdehnung in seiner Flächensubstanz im Hinblick auf seine Schutz-, Klimaschutz- und Erholungsfunktion in besonderem Maße schützenswert ist.  (Foto: Niko Martin)

Der hessische Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) übt deutliche Kritik an der Novelle des Hessischen Waldgesetzes, die gestern, am 3. Februar, in den hessischen Landtag eingebracht wurde.

Landesvorsitzender Jörg Nitsch: „Der Entwurf ist ein gefährlicher Rückschritt für den Waldschutz in Hessen. Durch die Streichung klarer gesetzlicher Kriterien, die besagen, unter welchen Voraussetzungen der Schutz von Bannwäldern zugunsten ‚überwiegender öffentlicher Interessen‘ aufgehoben werden darf, wird ein zentraler Schutzmechanismus erheblich ausgehöhlt.“

Die Behauptung des Forstministers Ingmar Jung, der Schutz des Bannwaldes werde mit dem neuen Waldgesetz hochgehalten, ist nicht haltbar. Was bislang eng begrenzt und klar geregelt war, droht künftig zur bloßen Auslegungssache zu werden. Damit besteht die Gefahr, dass nahezu jedes Vorhaben als überwiegendes öffentliches Interesse deklariert und Waldrodungen erleichtert werden.

Besonders alarmierend ist aus Sicht des BUND Hessen die Öffnung des Bannwaldschutzes für die Rohstoffgewinnung ohne klare und restriktive Bedingungen. Wenn bereits lokal verfügbare Rohstoffe ohne überregionale Bedeutung ausreichen sollen, um Eingriffe in Bannwälder zu rechtfertigen, wird ein Schutzstatus entwertet, der eigentlich höchste Priorität genießen müsste. Beispiele wie die Auskiesung am Langener Waldsee verdeutlichen, welche gravierenden und irreversiblen ökologischen Schäden damit einhergehen können.

Darüber hinaus lehnt der BUND Hessen die geplanten Änderungen zur Walderhaltung und Ersatzaufforstung entschieden ab. Insbesondere die vorgesehene Zweckänderung der Walderhaltungsabgabe ist problematisch. Diese Abgabe dient dem Ausgleich von Waldverlusten infolge von Waldumwandlungen, wenn Antragsteller*innen ihrer Verpflichtung zur Ersatzaufforstung nicht vollständig nachkommen. Sie soll es dem Land ermöglichen, verloren gegangene Waldflächen an anderer Stelle neu zu schaffen. Die geplante Verwendung der Walderhaltungsabgabe für Maßnahmen zur Stabilisierung oder zum Umbau bereits bestehender Wälder in klimaresiliente Bestände widerspricht diesem Ziel. Statt tatsächlicher Walderhaltung würde dies zu einem dauerhaften Nettoverlust an Waldfläche führen.

 

 

Pressestelle BUND Hessen

Andrea Mateja
Tel.: 069 677376 43
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