Pressemitteilung

Kahlschlag am Grünen Band ohne echte Not

04. Februar 2026 | Grünes Band

Neues Gesetz zum „Grünen Band Hessen“ stößt beim BUND Hessen auf deutliche Kritik

Grünes Band auf Höhe der Werraaue. Mit dem neuen Gesetz wird das Nationale Naturmonument um fast die Hälfte verkleinert.  (Foto: Klaus Leidorf)

Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) kritisiert die Neufassung des Gesetzes zum „Grünen Band Hessen“ scharf, die gestern, am 3. Februar, in den Landtag eingebracht wurde.

Landesvorsitzender Jörg Nitsch: „Die jetzt eingeleitete inhaltliche Aushöhlung des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Hessen wird von der Landesregierung ohne echte Not und aus rein populistischen Gründen durch die in den Landtag eingebrachte Neufassung des Gesetzes durchgesetzt.“

Statt die bisherige Schutzgebietskulisse weiter zu entwickeln und durch konkrete Förderprogramme und -maßnahmen zukunftsfähig zu gestalten, werden die naturschutzfachlichen Aspekte weit zurückgedrängt. Es verbleibt nur ein Torso, der nicht mehr als Nationales Naturmonument gelten kann. Die herausragende Qualität des Grünen Bandes quer durch ganz Deutschland geht damit im hessischen Abschnitt entlang der Grenze zu Thüringen verloren. Damit verliert Hessen die Qualität eines durchgängigen Biotopverbunds entlang der hessisch-thüringischen Grenze und so auch das herausragende Kriterium zur Einstufung als Nationales Naturmonument.

Übrig bleibt ein Bereich des Grünen Bandes Hessen, in dem mehr als ein Viertel der jetzigen Fläche völlig verschwindet. Das Nationale Naturmonument wird damit um fast die Hälfte verkleinert. Am direkten Grenzstreifen verbleibt nur noch rund ein Drittel als Nationales Naturmonument. „Das ist ein krasser Verlust, wenn man die nationale und auch weltweite Bedeutung des Nationalen Naturmonuments Grünes Band Deutschland betrachtet”, sagt Jörg Nitsch.

Der BUND kritisiert die politische Entscheidung scharf, da die Novelle ohne echte Not geschieht. Auch bislang sind im aktuellen Gesetz zum Grünen Band Hessen zusätzlich zu bereits seit Jahrzehnten bestehenden Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten nur Flächen im Staatsbesitz in das Nationale Naturmonument neu aufgenommen worden. Für alle älteren Schutzgebiete gilt, dass dort keine weiteren Einschränkungen erfolgt sind, sondern die bewährten Regelungen aus den Management- und Pflegeplänen auch weiterhin Gültigkeit haben. Der Vorwurf der Landesregierung, dass Eigentümer Einschränkungen in ihrem Eigentum hinnehmen müssen, ist schlicht falsch.

Auch die Aussage, dass Anregungen von Naturschützern sich im Gesetzentwurf wiederfinden, hat mit der Realität nichts zu tun. Keine einzige Anregung des BUND findet sich nach der Anhörung im nun in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurf wieder. Nur eine einzige unwesentliche Ergänzung wurde neu hinzugenommen.

Für Jörg Nitsch wird mit diesem Gesetzesverfahren den Landnutzern ein Gefallen getan, ohne dass diesen durch das gültige Gesetz überhaupt wesentliche Auflagen gemacht wurden.

Im laufenden Anerkennungsverfahren bei der UNESCO, ein Nationales Naturmonument Grünes Band Deutschland als Weltnatur- und -kulturerbe anzuerkennen und damit eine echte Chance für eine erfolgreiche Regionalentwicklung zugunsten der Region auf den Weg zu bringen, wird dies sicher nicht unterstützend wirken. Wenn ein Land deutlich macht, dass es einen wirksamen Schutz für ein Nationales Naturmonument mit den Füßen tritt, kann man nicht erwarten, dass dies bei der UNESCO wohlwollend aufgenommen wird.

Jörg Nitsch stellt abschließend fest: „Eine populistische Entscheidung der Politik führt nicht zu Vertrauen, sondern zerstört konkret am Projekt Grünes Band in Hessen Glaubwürdigkeit und viele Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft.“
 

 

Pressestelle BUND Hessen

Andrea Mateja
Tel.: 069 677376 43
E-Mail: presse(at)bund-hessen.de
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