Grünes Band in Zentraleuropa an einer Werraaue.
(Foto: Klaus Leidorf)
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Hessen (BUND Hessen), kritisiert die mit dem Gesetz der Landesregierung beabsichtigte radikale Verkleinerung und inhaltliche Entwertung des “Nationalen Naturmonument (NNM) Grünes Band in Hessen” scharf.
Jörg Nitsch, BUND-Landesvorsitzender: „Wo Schutz draufsteht, muss auch Schutz drin sein. Stattdessen soll es nach dem Willen der Landesregierung an der hessisch-thüringschen Landesgrenze auf hessischer Seite auf 2/3 der 273 km kein NNM mehr geben. Die Hälfte der Entwicklungszonen, in denen auf freiwilliger Basis sowohl Naturschutz als auch die Stätten der Erinnerungskultur weiterentwickelt und aufgewertet werden sollten, sollen wegfallen. Diese Neuausrichtung ist eine Schande für Hessen im bundesweiten Umfeld und zeigt, dass die Landesregierung unambitioniert und rückwärtsgewandt handelt.“
Der BUND sieht in der massiven Verkleinerung der geschützten Gebietskulisse eine Abkehr seitens der Landesregierung von einer bundesweit vorbildlichen Umsetzung einer großen Idee. Das Grüne Band verläuft entlang der ehemaligen deutsch-deutschen Grenze und stellt als größter bundesweiter Biotopverbund eines der bedeutendsten Naturschutzprojekte seit Jahrzehnten dar. Hessen hatte in 2023 das NNM Grünes Band Hessen per Gesetz auf den Weg gebracht und dabei den Gedanken des Biotopverbundes auf fachlicher Grundlage vorbildlich umgesetzt.
Jörg Nitsch: „Auf Drängen der Landbesitzenden und -nutzenden will die Landesregierung die Flächenkulisse und die inhaltlichen Vorgaben nun auf das reduzieren, was bereits über andere Schutzvorschriften auch bislang schon gegolten hat.“
Nahezu alle weiteren Vorschriften aus dem aktuell gültigen Gesetz sollen herausgenommen werden. Es verbleibt nur ein Torso, der nicht mehr als Nationales Naturmonument gelten kann. Die herausragende Qualität des Grünen Bandes quer durch ganz Deutschland geht damit im hessischen Abschnitt entlang der Grenze zu Thüringen verloren. Damit verliert Hessen die Qualität eines durchgängigen Biotopverbunds entlang der hessisch-thüringischen Grenze und so auch das herausragende Kriterium zur Einstufung als Nationales Naturmonument.
Der BUND wird kritischer Beobachter der weiteren Entwicklungen bleiben, insbesondere, ob seitens der Landesregierung in Zukunft die erforderlichen Finanzmittel bereitgestellt werden, die dieses Projekt benötigt, um in der Fläche und an den Punkten der Erinnerung an die deutsche Teilung wirksam zu werden.
Jörg Nitsch abschließend: „Keiner muss, alle können sich an diesem Großprojekt beteiligen. Ich bedaure sehr, dass CDU und SPD einer großen Idee so willfährig die kalte Schulter zeigen.”
Hintergrund:
Die Idee des Grünen Bands wurde vom BUND schon in der Wendezeit entwickelt, auf den Weg gebracht und zwischenzeitlich vielfach ausgezeichnet. Es wurde darüber hinaus als Modell für weltweit ähnliche Projekte aufgenommen und steht aktuell bei der UNESCO in einem Prozess, der in die Ausweisung als gekoppeltes Weitnatur- und Kulturerbe führen soll. Neben seiner Funktion als großflächiger Bioptopverbund soll das Grüne Band zur Sicherung der Erinnerungskultur der deutschen Teilung dienen, die Grundlage für die Entstehung dieser Linie des Lebens quer durch Deutschland war. Naturschutz und Erinnerungskultur verbinden sich in diesem bundesweiten Großprojekt in idealer Weise und zeigen, dass Naturschutz und kulturelle Aufarbeitung unserer Vergangenheit Hand in Hand gehen können.
Von dieser großen Idee wendet sich die Landesregierung mit dem neuen Gesetz nun ab. In weiten Teilen des aktuellen NNM gelten weiterhin lediglich die bereits seit Jahrzehnten bestehenden und mit allen Betroffenen abgestimmten Regelungen der bestehenden Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, FFH- und Vogelschutzgebiete). In den darüber hinaus gehenden Flächen gibt es derzeit keine nennenswerten Auflagen; alle positiven Entwicklungsschritte sollen freiwillig im Rahmen des Vertragsnaturschutz abgestimmt werden.
Die dieser Entscheidung der Landesregierung zugrunde liegenden Behauptungen bestehen laut BUND überwiegend schlicht falschen Darstellungen der Landnutzungsverbände, namentlich des Hessischen Waldbesitzerverbandes, des Hessischen Bauernverbandes und des Hessischen Jagdverbandes. Hierbei geht es um die Eigeninteressen dieser Verbände und nicht um eine am Gemeinwohl orientierte Entscheidung. Obwohl vielfach bestritten hat es tatsächlich eine breite Beteiligung der Eigentümer*innen, deren Flächen im NNM liegen, gegeben. Alle wurden zweimal angeschrieben, es wurden außerdem Informations- und Begehungstermine angeboten, um den vermeintlich Betroffenen zu erläutern, worum es bei diesem bundesweit bedeutsamen Projekt geht.
Rückfragen:
Jörg Nitsch, Landesvorsitzender BUND Hessen, Tel.: 0160 92687471
E-Mail: joerg.nitsch(at)bund-hessen.de
Pressestelle BUND Hessen
Andrea Mateja
Tel.: 069 677376 43
E-Mail: presse(at)bund-hessen.de
Web: www.bund-hessen.de/presse
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Landesverband Hessen e.V.
Geleitsstr. 14 | 60599 Frankfurt
Das Grüne Band ist der größte Biotopverbund Deutschlands und Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanzen.
Entlang des Grünen Bandes sind zahlreiche, heimische Orchideen, wie der Frauenschuh, zu finden.
(Foto: Herwig Winter)
Der seltene Große Wiesenknopf und sein Namesvetter der Wiesenknopf-Ameisenbläuling kommen am Grünen Band in Hessen noch vor.
(Foto: Herwig Winter)
In den naturnahen Gewässern entlang des Grünen Bandes findet der Eisvogel noch Nahrung und Brutmöglichkeiten.
(Foto: Herwig Winter)