Am Freitag, den 05. Juli 2024 entscheidet der Bundesrat über die Novellierung des Düngegesetzes, die notwendig ist, um europäisches Recht und eine verursachergerechte Düngepolitik umzusetzen.
Der hessische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND Hessen) fordert Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) auf, der Gesetzesvorlage zuzustimmen.
Michael Rothkegel, BUND Landesgeschäftsführer: „Das bisherige pauschale System der sogenannten Roten Gebiete, in denen Landwirte nur mit höchstens 80 Prozent des errechneten Stickstoffdüngebedarfs düngen dürfen, ist nicht verursachergerecht. Mit der Novellierung des Düngegesetzes wird die Möglichkeit für eine einzelbetriebliche Nährstoffbilanzierung geschaffen, damit gut wirtschaftenden Betrieben mit gezielten Maßnahmen Erleichterungen gewährt werden können. Eine Ablehnung des Gesetzes birgt die Gefahr eines erneuten EU-Vertragsverletzungsverfahrens.“
Der BUND weist darauf hin, dass es bei einem Scheitern des Düngegesetzes zu einem vermutlich sehr lange dauernden Prozess im Vermittlungsausschuss kommen würde, die Landwirtschaft aber schnellstmöglich Planungssicherheit braucht.
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